Die Folgen der Grundsteuerreform sind in ihrer Gesamtheit noch schwierig zu erfassen. Für den Bereich der Landwirtschaft zeichnen sich in manchen Bereichen merkliche Erhöhungen ab. Das Landvolk Weserbergland sieht hier Handlungsbedarf, um Entlastungen zu erreichen.
Die Umstellungen bei der Grundsteuer dürfen wohl getrost als Jahrhundertreform eingeordnet werden. Die Folgen zeichnen sich erst schrittweise ab. Erste Leser, die sich wegen einer deutlich erhöhten Steuerbelastung meldeten, waren Besitzer einst landwirtschaftlicher genutzter Hofstellen. Dieser aus Einzelfällen entstandene Eindruck scheint sich zu bestätigen. Darauf lässt zumindest die Antwort des Landvolkes Weserbergland auf eine Anfrage des Schaumburger Wochenblattes zu den Folgen der Grundsteuerreform auf die Landwirte schließen. Dazu zeichnen sich in einem zweiten Bereich merkliche Erhöhungen ab.
In einer Stellungnahme hält das Landvolk fest, dass sich ein insgesamt uneinheitliches Bild für die Landwirtschaft ergebe.
„Eigentümer ehemaliger Hofstellen, die nicht mehr für die aktive Landwirtschaft genutzt werden, sehen sich zum Teil erheblichen Steuererhöhungen ausgesetzt“, so das Landvolk. Dies liege daran, dass diese Flächen nun nicht mehr über die landwirtschaftliche Grundsteuer A, sondern als allgemeines Grundvermögen über die Grundsteuer B erfasst würden. „Hier besteht aus unserer Sicht dringender Nachbesserungsbedarf auf Bundes- und Landesebene, um unverhältnismäßige Mehrbelastungen zu vermeiden“, so das Landvolk.
Für landwirtschaftlich bewirtschaftete Höfe hänge die Belastung stark von der jeweiligen Gemeinde ab. Vor der Reform wurden landwirtschaftliche Betriebe, einschließlich der dazugehörigen Wohnhäuser, über die Grundsteuer A besteuert. Durch die Reform werden die Wohnhäuser nun der Grundsteuer B zugeordnet, sodass Landwirte künftig zwei Grundsteuerbescheide erhalten. „Dies hätte eigentlich zu einer Senkung des Steueraufkommens aus der Grundsteuer A führen müssen“, so das Landvolk. „Allerdings nutzen einige Gemeinden die Reform, um ihre Hebesätze für die Grundsteuer A anzuheben, teilweise erheblich. So haben wir im Nachbarlandkreis Hameln-Pyrmont beobachtet, dass einige Kommunen den Wegfall der Wohnhäuser aus der Grundsteuer A nicht ausreichend berücksichtigen und stattdessen die Steuerlast auf landwirtschaftliche Betriebe verlagern“, so das Landvolk.
Für den Landkreis Schaumburg liege zwar keine flächendeckende Übersicht über die Entwicklung der Hebesätze vor. „Jedoch deuten Berichte unserer Mitglieder auf eine ähnliche Entwicklung hin“, so der Verband.
„Wir appellieren daher an die Ratsmitglieder in der Kommunalpolitik, die geänderten Rahmenbedingungen der Grundsteuerreform genau zu prüfen und eine faire Belastungsverteilung sicherzustellen.“ Foto: archiv bb