Grundsteuer-Erhöhungen sorgen für Unmut | Schaumburger Wochenblatt

21.02.2025 08:35

Grundsteuer-Erhöhungen sorgen für Unmut

Unsere Umfrage brachte ein überraschendes Ergebnis: Die Senkungen halten sich in Grenzen. (Foto: nd)
Unsere Umfrage brachte ein überraschendes Ergebnis: Die Senkungen halten sich in Grenzen. (Foto: nd)
Unsere Umfrage brachte ein überraschendes Ergebnis: Die Senkungen halten sich in Grenzen. (Foto: nd)
Unsere Umfrage brachte ein überraschendes Ergebnis: Die Senkungen halten sich in Grenzen. (Foto: nd)
Unsere Umfrage brachte ein überraschendes Ergebnis: Die Senkungen halten sich in Grenzen. (Foto: nd)

Die Erhöhung der Grundsteuer sorgt für erhebliche Diskussionen und Besorgnis in der Region. Eine Umfrage zeigt: 86 Prozent der Befragten mussten eine Steuersteigerung hinnehmen, wobei die durchschnittliche Erhöhung bei alarmierenden 222,5 Prozent liegt. Einige extreme Fälle berichten gar von Steigerungen von über 500 Prozent.
Besonders drastische Beispiele sind aus Bad Nenndorf bekannt: Hier stieg die Grundsteuer in einem Fall von 373 Euro auf 2.290 Euro – ein Plus von 513 Prozent. In Ottensen verzeichnete ein Befragter eine Erhöhung von 188 Euro auf 983 Euro pro Quartal, was einer Steigerung von 522 Prozent entspricht. Ein anderer Betroffener meldete sogar eine Erhöhung um 732 Prozent.

Kritik an Berechnungsmethoden und Aufkommensneutralität

Viele Betroffene kritisieren, dass insbesondere alte Häuser und landwirtschaftlich nicht mehr genutzte Flächen stark besteuert werden. Zudem werfen mehrere Befragte den Verantwortlichen vor, die zugesagte „Aufkommensneutralität” nicht eingehalten zu haben.
Besonders in Niedersachsen sorgt die Abschaffung des Widerspruchsrechts für Unmut: Wer sich gegen die neuen Bescheide wehren möchte, muss direkt Klage einreichen. Dies stellt viele Eigentümer vor erhebliche Herausforderungen. Lesen Sie dazu die Erklärung von Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere am Ende dieses Beitrags.

Soziale Folgen: Höhere Belastungen für Rentner und Mieter

Die finanziellen Auswirkungen treffen vor allem Rentner und Menschen mit geringem Einkommen hart. Viele Eigentümer kündigten bereits an, die Mehrkosten auf ihre Mieter umzulegen, was rechtlich gegeben ist. „Die hohen Grundsteuern sind eine weitere Belastung in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten”, beklagt ein Befragter.

Regionale Unterschiede und einzelne Senkungen

Die Steuererhöhungen fallen regional sehr unterschiedlich aus. Während Pollhagen eine durchschnittliche Steigerung von 172 Prozent verzeichnet, liegt sie in Nordsehl bei 240 Prozent. Es gibt jedoch auch wenige positive Beispiele: In Hülsede wurde der Hebesatz von 450 auf 255 Prozent gesenkt, was tendenziell zu niedrigeren Steuerlasten führte.

Forderung nach mehr Transparenz

Viele Bürgerinnen und Bürger beklagen zudem mangelnde Transparenz bei der Berechnung. In einigen Gemeinden haben Finanzämter noch keine klaren Berechnungsgrundlagen bereitgestellt. Auch die Kommunikation zwischen Verwaltung und Einwohnern lässt laut Befragten zu wünschen übrig.
Die Diskussion um die neuen Grundsteuerbescheide dürfte noch lange nicht beendet sein. Viele Eigentümer erwägen rechtliche Schritte oder fordern von den Gemeinden Nachbesserungen.

Grundsteuerbescheide: Fehlerkorrektur auch ohne Einspruch möglich

Da schaltet sich jetzt aber das Land Niedersachsen ein. Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere äußerte sich bereits Ende Januar im Landtag zu dem Thema und verwies auf mögliche Fehler in den Berechnungen. Die gute Nachricht: Betroffene Grundstückseigentümer können fehlerhafte Bescheide auch ohne formellen Einspruch korrigieren lassen.

Häufige Fehlerquellen erkannt


Laut Rückmeldungen der Finanzämter sind einige typische Fehler bei der Erstellung der Grundsteuererklärungen aufgetreten, die sich direkt auf die Steuerlast auswirken. Dazu zählen unter anderem:

  • Falsch deklarierte Nutzflächen: Bei reinen Wohngebäuden wurden irrtümlich Keller oder Dachboden als steuerpflichtige Nutzfläche angegeben.
  • Übersehene Freibeträge: Garagen und Nebengebäude wurden vollständig in die Berechnung einbezogen, obwohl Freibeträge bestehen.
  • Fehlerhafte Wohnflächenermittlung: Quadratmeterangaben wurden falsch berechnet oder doppelt erfasst.
  • Miteigentumsanteile nicht korrekt angegeben: Bei Eigentumswohnungen kam es vor, dass nicht nur die eigene Wohnfläche, sondern die gesamte Wohnanlage berechnet wurde.

Korrektur zum Stichtag 1. Januar 2025

„In einer Vielzahl von Fällen liegt die Grundsteuerbelastung an fehlerhaften Angaben im Grundsteuermessbescheid“, erklärte Heere. Dies betreffe insbesondere doppelte Flächenangaben oder fehlerhafte Berechnungen bei Eigentumswohnungen. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können die Bescheide durch das Finanzamt überprüfen lassen. Wichtig dabei: Die Korrektur erfolgt unabhängig davon, ob ein Einspruch eingelegt wurde.

Bürgerinnen und Bürger, die nun einen neuen Grundsteuerbescheid von ihrer Kommune erhalten, sollten diesen mit dem bereits vorliegenden Grundsteuermessbescheid des Finanzamts abgleichen. Weicht dieser unerwartet stark ab oder enthält Fehler, kann eine Mitteilung über das Online-Portal ELSTER erfolgen. Ein förmlicher Einspruch oder eine neue Erklärung sind nicht erforderlich.

Keine Kulanz – sondern Pflicht zur Fehlerkorrektur

Heere betonte in seiner Stellungnahme, dass es sich hierbei nicht um eine Frage der Kulanz handele. Vielmehr seien die Finanzämter verpflichtet, eine sogenannte fehlerbeseitigende Fortschreibung durchzuführen, sobald ein Fehler festgestellt wird. „Das geschieht unabhängig davon, ob rechtzeitig Einspruch eingelegt worden ist“, so der Minister.

Die Finanzämter haben zugesichert, notwendige Korrekturen zum Stichtag 1. Januar 2025 vorzunehmen, das bedeutet dann auch, das Neuberechnungen „rückwirkend” erfolgen werden. Grundstückseigentümer sollten daher ihre Bescheide genau prüfen und sich bei Unklarheiten an das zuständige Finanzamt wenden.

Unsere Umfrage zur Änderung der Grundsteuerbelastung im Landkreis ist noch bis Ende Februar unter umfrage-schaumburg.de/grundsteuer geöffnet.


Nadine Dressler
Nadine Dressler

Redakteurin Schaumburger Wochenblatt

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