Die Grundsteuerbescheide für 2025 sind nun schon in manchem Haushalt im Landkreis eingegangen. Zumindest in Einzelfällen kommt es nach der Grundsteuerreform offenbar zu happigen Erhöhungen, wie sich nun herausstellt.
Solches gilt beispielsweise für einen Haushalt in der Gemeinde Bad Nenndorf, der zum Schaumburger Wochenblatt Kontakt aufnahm, weil seine Grundsteuer laut Bescheid von rund 370 Euro auf nun rund 2290 Euro pro Jahr steigen soll.
Nun ist es ja gerade Hintergrund der Reform, den Wert des Grundbesitzes neu zu erfassen. Schließlich beruhte der bisher für die Besteuerung angesetzte Wert auf jahrzehntealten Grundlagen. Die Anpassung an den aktuellen Wert des Grundbesitzes ist das Ziel der Reform. Die Folge ist, dass mancher Grundstücksbesitzer für sein Grundstück nun mehr zahlt (wenn sein Grundstück nun als wertvoller eingestuft wurde), andere weniger (wenn der Wert nach unten korrigiert wurde). Ein Beispiel aus Bückeburg, Grundstücksbesitzer am Harrl zahlen zum Teil 30 Prozent mehr, während sich für manche Bürger in der Innenstadt fast nichts ändert.
Für die Bewohner der erwähnten ehemaligen Hofstelle in Bad Nenndorf ging der Eingang des Grundsteuerbescheides jedoch mit einem gewissen Schock einher. Immerhin bedeutet die Erhöhung von bisher 370 Euro auf nun 2290 Euro grob eine Versechsfachung des ursprünglichen Betrages. Die noch auf dem Grundstück befindlichen ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäude wie die Scheune würden weder vermietet noch weiterhin betrieblich verwendet, berichteten die Besitzer, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen wollen. Der Heuboden sei zum Beispiel kaum begehbar. Allerdings hätten sie solche Räumlichkeiten als Nutzfläche angegeben. Der Einbezug dieser Flächen in die Berechnung und möglicherweise die Neubewertung des Grundstückes insgesamt hätten nun wohl zu einem derartigen Anstieg geführt.
Das Anheben des Hebesteuersatzes durch die Gemeinde Bad Nenndorf von 450 auf 460 dürfte vergleichsweise wenig zum Steigerung beigetragen haben. Die meisten Gemeinden versuchten, den Hebesteuersatz so zu fassen, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer insgesamt für sie neutral bleibt. Was natürlich nicht bedeutet, dass die einzelnen Grundbesitzer gleich viel bezahlen wie bisher.
Aus den Verwaltungen verschiedener Gemeinden im Landkreis war der Eindruck mitgeteilt worden, dass gerade Grundstücke von (ehemals) landwirtschaftlichen Betrieben nach der Reform höher besteuert würden.
Die Leiterin des Finanzamtes Stadthagen Brigitta Tewes unterstrich noch einmal, dass im Zuge der Reform wie angestrebt auf manche Grundstücke mehr auf andere weniger Steuern bezahlt werden müssten. Es komme in verschiedenen Fällen auch zu merklichen Erhöhungen.
Die allermeisten Bescheide seien korrekt berechnet. Wer jedoch in seinem Bescheid „ganz offensichtliche Unwuchten“ feststelle, könne sich noch einmal an das Finanzamt wenden. So sei zum Beispiel zu hinterfragen, ob man bei den Flächenangaben alles den richtigen Kategorien zugeordnet habe. Gerade bei den Nutzflächen komme es manchmal zu Unklarheiten. Nachfragen hierzu sollten schriftlich an das Finanzamt gerichtet werden, am besten auf elektronischem Weg zum Beispiel über „Elster“. Das Team habe ohnehin alle Hände voll zu tun, jeder zusätzliche Anruf verzögere den Arbeitsfluss, so Brigitta Tewes.
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