Neue Grundsteuerhebesätze für Haste | Schaumburger Wochenblatt

Neue Grundsteuerhebesätze für Haste

Veränderungen in Haste bei der Grundsteuer. (Foto: pixabay)
Veränderungen in Haste bei der Grundsteuer. (Foto: pixabay)
Veränderungen in Haste bei der Grundsteuer. (Foto: pixabay)
Veränderungen in Haste bei der Grundsteuer. (Foto: pixabay)
Veränderungen in Haste bei der Grundsteuer. (Foto: pixabay)

Der Haster Gemeinderat hat neue Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Erforderlich wurde der Beschluss durch die ab Januar 2025 gültige neue Grundsteuerreform in ganz Deutschland. Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) beträgt der neue Hebesatz 470 v. H. Für andere Grundstücke (Grundsteuer B) 280 v. H. Die Hebesätze sichern der Gemeinde Haste Steuereinnahmen in vergleichbarer Höhe zu den Einnahmen aus den bisher gültigen Hebesätzen. Dies bei einer deutlichen Verringerung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 440 Punkten auf 280 Punkte.

Die Grundsteuer B ist bei der Grundsteuer die Haupteinnahmequelle der Gemeinde. Die Grundsteuer A trägt lediglich mit 2,5 Prozent der Einnahmen der Grundsteuer B zum Aufkommen der Gemeinde bei.

Der Grund für die aufkommensneutralen Steuereinnahmen bei stark unterschiedlichen Hebesätzen – 440 zu 280 – liegt in der grundsätzlich höheren Bewertung der einzelnen Grundstücke in Haste durch das Finanzamt. Die neuen Messbescheiddaten des Finanzamtes sollten den Grundstückseigentümern inzwischen zu großen Teilen vorliegen.

Niedersachsen hat sich im Niedersächsischen Grundsteuergesetz (NGrStG) bei der Neuordnung der Grundsteuer für das Flächen-Lage-Modell entschieden. Grundlage sind die Flächen des Grund und Bodens und des Gebäudes multipliziert mit einem Zahlenwert je Quadratmeter Boden und Gebäudefläche und einem Lage-Faktor für das jeweilige Grundstück.


Winfried Gburek
Winfried Gburek

Freier Redakteur Schaumburger Wochenblatt

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