Suchergebnisse (Grundsteuer) | Schaumburger Wochenblatt

Rinteln hat eine wunderschöne Altstadt, in der es sich nicht nur gut leben, sondern auch prächtig feiern lässt.<br> (Foto: ste)

Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet

Am 31. Januar endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen. Der ehemalige Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilmers verständigte sich im vergangenen Jahr mit seinen Ministerkollegen darauf. Vier Tage also noch haben die Niedersachsen Zeit, die Erklärung abzugeben. Dann drohen Säumniszuschläge von mindestens 25 Euro. Das SW wollte von der Stadt Rinteln wissen, welche Hilfestellungen die Stadt Rinteln ihren Bürgern beim Ausfüllen der Feststellungserklärung für die Grundsteuer geben können? Stadtkämmerer Jörg Schmieding, Leiter des Amtes für zentrale Dienste und Finanzen, stellt klar, dass die derzeit versandten aktuellen Grundsteuerbescheide in keinem Zusammenhang mit der Grundsteuererklärung stehen. Das zuständige Finanzamt (hier Stadthagen) hat jede Eigentümerin und jeden Eigentümer eines Grundstücks aufgefordert, die Feststellungserklärung für die Grundsteuer an das Finanzamt abzugeben. Es werden im Rahmen der Möglichkeiten relevante Daten, wie beispielsweise ein Auszug aus dem Kataster, zur Verfügung gestellt. Weiterhin wird auf den Grundsteuer Viewer bzgl. des Bodenrichtwertes verwiesen und es erfolgt ein Hinweis, dass der Vordruck in Papierform aus dem Internet gezogen werden kann. Die Frage, wie viele Rintelner bereits ihre Erklärungen abgegeben hat, kann Schmieding allerdings nicht beantworten: „Es ist nicht bekannt, wie viele Rintelner Haushalte eine Grundsteuererklärung abgegeben haben. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt ist es leider nicht möglich, die abgegebenen Erklärungen nach Kommunen zu filtern!” Bußgelder werde die Stadt Rinteln auch nicht erheben, wenn jemand die Erklärung zu spät abgebe: „Die Stadt Rinteln wird keine Bußgelder erheben, da das Finanzamt hier die zuständige Behörde ist. Das Finanzamt zieht in Erwägung, Säumniszuschläge im Bereich zwischen 25 Euro und 50 Euro pro Monat zu erheben oder eine Schätzung anhand der vorliegenden Daten durchzuführen. Es wird erst nach Ablauf der Abgabefrist entschieden, welches Verfahren zum Tragen kommt. Grundsteuern sind übrigens für die Stadt Rinteln eine wichtige Einnahmequelle: „Die durch Grundbesitzabgaben generierten Einnahmen beliefen sich 2022 auf ca. vier Millionen Euro”, so Schmieding.
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