Samtgemeinderat beschließt Lärmaktionsplan
Alle Städte und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre ihre Lärmaktionspläne gemäß dem Bundes-Immissionsgesetz zu erneuern. Inhalt dieser Pläne ist, herauszufinden, wo es besonders laut ist und wie Einwohner und Einwohnerinnen dagegen geschützt werden können. Über diesen Lärmaktionsplan hatte der Samtgemeinderat Rodenberg in der jüngsten Sitzung – nach einem längeren Vorlauf mit Änderungswünschen – zu beschließen, was er einstimmig auch tat. Hierfür gab es auch Zeitdruck. Denn bis zum 30. April, so die Anordnung des Landes, muss der Lärmaktionsplan der Gemeinden vorgelegt sein, nachdem er auch in den Kommunen für die Öffentlichkeit einsehbar war.