Samtgemeinderat beschließt Lärmaktionsplan | Schaumburger Wochenblatt

Samtgemeinderat beschließt Lärmaktionsplan

Zum Schutz der Bevölkerung: Lärmschutzregelungen mit dem Lärmaktionsplan. (Foto: pixabay)
Zum Schutz der Bevölkerung: Lärmschutzregelungen mit dem Lärmaktionsplan. (Foto: pixabay)
Zum Schutz der Bevölkerung: Lärmschutzregelungen mit dem Lärmaktionsplan. (Foto: pixabay)
Zum Schutz der Bevölkerung: Lärmschutzregelungen mit dem Lärmaktionsplan. (Foto: pixabay)
Zum Schutz der Bevölkerung: Lärmschutzregelungen mit dem Lärmaktionsplan. (Foto: pixabay)

Alle Städte und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre ihre Lärmaktionspläne gemäß dem Bundes-Immissionsgesetz zu erneuern. Inhalt dieser Pläne ist, herauszufinden, wo es besonders laut ist und wie Einwohner und Einwohnerinnen dagegen geschützt werden können. Über diesen Lärmaktionsplan hatte der Samtgemeinderat Rodenberg in der jüngsten Sitzung – nach einem längeren Vorlauf mit Änderungswünschen – zu beschließen, was er einstimmig auch tat. Hierfür gab es auch Zeitdruck. Denn bis zum 30. April, so die Anordnung des Landes, muss der Lärmaktionsplan der Gemeinden vorgelegt sein, nachdem er auch in den Kommunen für die Öffentlichkeit einsehbar war.

Die Rodenberger Beschluss stellt fest, dass in der Samtgemeinde etwa 2.200 Einwohnerinnen und Einwohner von Umgebungslärm über 55 dB (A) bis 65 dB (A) über den ganzen Tag, verursacht durch den Straßenlärm der BAB 2 und der B442, betroffen sind. „Diese Schallpegel liegen jedoch unterhalb der Grenzwerte für Wohngebiete“, heißt es dort weiter und kommt zum Fazit: „Es gibt keine Lärmprobleme, denen mit Maßnahmen begegnet werden müsste.“

„In der Samtgemeinde Rodenberg sind die Gemeinde Apelern, der Flecken Lauenau, die Gemeinde Messenkamp, die Gemeinde Pohle und die Stadt Rodenberg im Jahr 2022 erstmals lärmkartiert worden“, berichtete Bauamtsleiter Markus Jacobs. Die größten Lärmquellen in der Samtgemeinde sind die Bundesautobahn 2 und die B 65. Bei den besonders kritischen Nachtwerten sei niemand betroffen. In den nächsten fünf Jahren sind keine weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung geplant. Zu den bereits vorhandenen Maßnahmen zur Lärmminderung gehören in er Gemeinde Apelern ein Lärmschutzwall nördlich der Bundesstraße 2. Im Flecken Lauenau der Lärmschutzwall östlich der Bundesstraße 442 (Baugebiet Meierfeld). Für die Gemeinde Pohle: Eine Geschwindigkeitsanzeige an der Landstraße 439 an der Ortsdurchfahrt Pohle. Stadt Rodenberg: Lärmschutzwall westlich der Bundesstraße 442 (Baugebiet Grover Grenze); Lärmschutzwall westlich der Bundesstraße 442 (Baugebiet Leimkaute) und Lärmschutzwall westlich der Bundesstraße 442 (Gewerbegebiet Im Seefeld).

Der aktuell beschlossene Lärmaktionsplan für die Samtgemeinde Rodenberg liegt aus und ist in der Zeit vom 17. März bis zum 17. April 2025 öffentlich und digital unter www.rodenberg.de/wohnen-und-bauen/ einsehbar. Bürger und Bürgerinnen können in der Zeit dazu Stellung nehmen. Aber auch digital unter bauverwaltung@rodenberg.de.


Winfried Gburek
Winfried Gburek

Freier Redakteur Schaumburger Wochenblatt

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