Gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsgesetzes (BlmSchG) sind Gemeinden verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen. Dabei handelt es sich um Instrumente zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen für die Umgebung von Hauptverkehrswegen und Hauptflughäfen sowie Ballungsräumen. Auf der Basis von Lärmkarten sollen Bereiche identifiziert werden, in denen potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen vorhanden sind. Außerdem sollen geeignete Maßnahmen erarbeitet werden, um diese Belastungen zu vermeiden oder zu verringern.
Die Stadt Wunstorf kommt durch Aufstellung eines Lärmaktionsplanes der Stufe 4 dieser Verpflichtung nach. Dabei wurden nur Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von 8.000 Pkw berücksichtigt. Dabei handelt es sich allerdings um einen Durchschnittswert auf der Grundlage von Daten aus dem Jahr 2019. Auffallend ist, dass Teilbereiche in Steinhude die Stufe 4 erreichen. Gerade im Bereich der Straßen Im Sandbrinke und Leinenweberstraße ist die Belastung sehr hoch, wie seitens der Ortsratsmitglieder zuletzt angemerkt wurde. Dabei bleiben besondere Situationen wie touristische Verkehre, was speziell für Steinhude nicht uninteressant gewesen wäre, noch unberücksichtigt, wie seitens der Verwaltung ausgeführt wurde.
In Großenheidorn sind besonders der östliche Bereich der Berg- und Dorfstraße betroffen, da es auch hier zu einem Verkehrsaufkommen von mehr als 8.000 Pkw kommt. Allerdings lässt sich aus einem Lärmaktionsplan nichts Rechtliches zum Schutz der Anlieger ableiten, wie seitens der Verwaltung ausgeführt wurde. Wichtig sind solche Pläne allerdings, um eine Sensibilisierung für Lärm reduzierende Maßnahmen im Rahmen von Bauvorhaben zu erreichen. Der Ortsrat stimmte dem vorliegenden Entwurf zu, wobei man noch Vorschläge zum Lärmschutz wie Grünpflanzen oder die Förderung des Radverkehrs durch den Bau von Fahrradbügeln an Bushaltestellen in die Diskussion warf. In Steinhude beschloss man nicht nur den vorgelegten Lärmschutzplan, sondern erweitere den Beschluss gleich um die Einführung einer Tempo 30 Zone und die Regulierung von Motorrädern.