Lärmschutzzonen | Schaumburger Wochenblatt

Lärmschutzzonen

Meldung. (Foto: privat)
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Am 13. August 2012 wurden die Lärmschutzbereiche für den Fliegerhorst Wunstorf zum ersten Mal festgelegt. Spätestens nach zehn Jahren muss eine Prüfung erfolgen. Dieses ist nun mit dem Ergebnis geschehen, dass die Lärmschutzbereiche sowohl für den Tag als auch für den Nachtflug verkleinert werden. Das Ergebnis basiert auf Zahlen, die die Bundeswehr am 7. September 2022 dem Land Niedersachsen als Prognose für die nächsten zehn Jahre gemeldet hat, so die Ausführungen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz auf Nachfrage der Stadt Neustadt, wo die neue Festsetzung gerade in Bordenau und Poggenhagen heftig diskutiert wurde. Die 2012 zugrunde gelegten Zahlen zum Flugbetrieb waren erheblich überschätzt worden. Eine Fehleinschätzung, die jetzt korrigiert wurde, wobei eine zwischenzeitliche Steigerung des tatsächlichen Flugbewegungen auch hinter der damaligen Prognose deutlich zurückgeblieben sind.

Auf Nachfrage dieser Zeitung teilte die Pressestelle des LTG62 mit: „Die Auftragslage für das Luftransportgeschwader 62 sowie die Flugvorhaben werden sich durch die Anpassung der Lärmschutzzonen nicht ändern. Auch die fliegerische Ausbildung auf dem A400M ist nicht betroffen, da sie hauptsächlich im Simulator durchgeführt wird.“ Auswirkungen ergeben sich somit vor allem auf das Baurecht – geregelt im Fluglärmschutzgesetz – und den Kreis der betroffenen Entschädigungsberechtigten.


Verena Walter-Bockhorn (wb)
Verena Walter-Bockhorn (wb)

Freie Journalistin

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