Wie die Stadt Rinteln mitteilt, ist gemäß der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Als Mindestabstände gelten für handgeworfene pyrotechnische Gegenstände 25 Meter, für Hochfeuerwerk 200 Meter. Diese Vorschrift ist im gesamten Stadtgebiet und in den Ortsteilen einzuhalten. Insbesondere in der Rintelner Altstadt, also in dem Bereich, der von Mühlenstraße, Hinter der Mauer, Kapellenwall, Schulstraße, Ritterstraße, Krankenhäger Straße, Josua-Stegmann-Wall, Blumenwallanlage, Wallstraße und Pferdemarkt umschlossen wird, ist das Anzünden von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt. Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen sind Ordnungswidrigkeiten und können als solche mit einer Geldbuße geahndet werden.