Zum Jahreswechsel 2024/2025 weist die Samtgemeinde Sachsenhagen auf die wichtige gesetzliche Regelung des Paragraphen 23 Abs. 1 der ersten Sprengstoffverordnung hin. Diese Regelung verbietet ausdrücklich das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.
Um die Sicherheit zu gewährleisten, müssen bei handgeworfenen pyrotechnischen Gegenständen und Feuerwerksraketen mindestens 20 Meter Abstand zu den betreffenden Gebäuden eingehalten werden. Diese Vorsichtsmaßnahme soll effektiv Brandgefahren verhindern.
Verstöße gegen diese Regelung gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Samtgemeinde Sachsenhagen appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an das Abbrennverbot zu halten. Zudem wird darum gebeten, auch andere Einwohner und Gäste auf diese wichtige Regelung hinzuweisen, um die Sicherheit der Gemeinschaft zu gewährleisten.
Bei handgeworfenen pyrotechnischen Gegenständen und bei der Anwendung von Feuerwerksraketen ist ein Mindestabstand von 20 Metern zu den Gebäuden einzuhalten, um Brandgefährdungen zu vermeiden. Verstöße gegen diese Regelung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Samtgemeinde Sachsenhagen bittet im Interesse der Öffentlichkeit darum, sich an das Abbrennverbot zu halten und gegebenenfalls andere Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste darauf hinzuweisen.