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Verbot von Feuerwerk im Kurpark

Die Samtgemeinde weist darauf hin, dass der Verkauf und das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen wie Böllern, Silvesterraketen und weiteren Feuerwerkskörpern strengen gesetzlichen Grenzen unterliegen. Der Verkauf darf nur an den Tagen vom 29. bis 31. Dezember erfolgen, in diesem Jahr ausnahmsweise auch am 28.Dezember. Das Zünden der Feuerwerkskörper ist ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar und nur einem gesetzlich bestimmten Personenkreis, in der Regel Erwachsenen, erlaubt. Hinzu kommt, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Pflege- und Kinderheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen verboten ist. So ist unter anderem zu offenen Gebäuden, in den leicht brennende Materialien lagern, Anlagen mit trockenen Pflanzen oder Nadelbaumbestand ein ausreichender Sicherheitsabstand zu bewahren. Für alle Zonen des Kurparks gilt satzungsgemäß ein vollständiges Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörper aller Art. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1 und F2 an Verbraucher ohne besondere behördliche Erlaubnis abgegeben werden dürfen. Die Abgabe und Überlassung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F1 ist nur an Personen im Alter von mindestens 12 Jahren, solcher der Kategorie F2 nur an Personen im Alter von mindestens 18 Jahren erlaubt. Verstöße stellen in der Regel Straftaten nach dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe dar. Die Verkaufsverpackungen müssen verpflichtend gekennzeichnet sein, Verpackungshinweise sollten unbedingt beachtet werden. Ausnahmegenehmigungen von den genannten Beschränkungen werden ausschließlich auf Antrag und nur unter Vorlage der entsprechenden Nachweise durch die Samtgemeinde erteilt.
Kangalmix „Balou”, hier mit Tierheimleiterin Tanja Tiedtke, gilt im Heim als echter „Schisser”, wenn es um Silvesterknallerei geht. <br> (Foto: ste)

Profitipps zu Silvester aus dem Tierheim

Deshalb habe man auch im Tierheim keinen Vermittlungsstopp vor Weihnachten mehr und stelle fest, dass viele Menschen so vernünftig sind, dass sie etwa bei großen Festgesellschaften zum Weihnachtsfest vorher kein Tier aus dem Heim nach Hause holen. „Die Tiere sollten sich in Ruhe erst einmal in ihr neues Zuhause eingewöhnen”, rät Tiedtke. Dennoch hat sie einige Tipps parat, besonders für die Zeit zwischen den Jahren sowie Silvester und Neujahr. Dann kommt es nämlich immer wieder dazu, dass hochängstliche Hunde oder Freigängerkatzen weglaufen. Dabei legen sie oft viele Kilometer zurück. Ihr Rat: Katzen ab dem 30. Dezember möglichst nicht mehr rauslassen, es sei denn, sie haben einen sicheren Rückzugsort. Das gilt übrigens auch für die Wohnung. Sollten sich Katzen oder Hunde bei lauten Silvestergeräuschen in der Wohnung verstecken, diese nicht aus ihren Verstecken herausholen. Hunde sollten ab dem 29. Dezember nur angeleint geführt werden, mit besonderem Sicherheitsgeschirr oder doppelter Leine und Bauchgurt. Am Silvesterabend sollte der letzte Gassigang vor 18 Uhr beendet sein, von dann an geht es nämlich erfahrungsgemäß sehr laut auf den Straßen zu. Türen zu Hause abschließen. Manche Tiere können sie nämlich in Panik öffnen. Besondere Achtung gilt auch im Verkehrsraum, denn Angstflüchter laufen oft auch über Straßen. Das Tierheim schließt von Heiligabend bis zum 1. Januar, allerdings ist das Nottelefon besetzt. Im Tierheim selbst ist man auch gerüstet für den Silvesterabend. Zwei Mitarbeitende versehen ihren Dienst im Heim und es läuft beruhigende klassische Musik für die Tiere. Denn auch hier gibt es echte „Schisser”, wie etwa Kangalmix „Balou”, anderen, wie Malinois „Chayenne” macht Knallerei so überhaupt nichts aus. Das Tierheim liegt zwar ab von der Stadt, allerdings schallt es von der Bergkette Kleinenbremens stark herüber.
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