Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), haben einen Pauschalvertrag zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger sowie kirchlicher Vereine und Organisationen in Niedersachsen unterzeichnet.
Nach erfolgreicher Veranstaltungsmeldung wird das Land ab Freitag, den 1. November die GEMA-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen mit Musik pro Verein und Jahr übernehmen. Dafür stehen im noch laufenden Jahr fast 167.000 Euro und in den kommenden Jahren bis zu eine Million Euro jährlich zur Verfügung. Diese Gebühren fallen an, wenn bei Festen und Treffen Musiktitel gespielt werden, die urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden von der GEMA an die Künstlerinnen und Künstler weitergereicht.
„Von dieser Vereinbarung profitieren alle Seiten. Die Musikschaffenden, die häufig von ihrer Kunst leben sowie die vielen ehrenamtlich arbeitenden Vereine und Organisationen in Niedersachsen”, so die Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens. Der Beschluss soll auch ein Signal an die ehrenamtlich Tätigen sein. ”Denn eine starke Demokratie lebt von aktiven Bürgerinnen und Bürgern, die im Sinne des Gemeinwohls mitgestalten. Sie bringen unterschiedliche Menschen zusammen, sorgen für soziale Bindungen und tragen zu stabilen demokratischen Strukturen bei. Dieses Engagement müssen wir nach Kräften unterstützen”, so Behrens.
Dieses Angebot können zukünftig in Niedersachsen ansässige gemeinnützige Vereine, mildtätige sowie kirchliche Vereine und Organisationen jährlich für bis zu vier Veranstaltungen nutzen. Eine Ausnahme bilden hier die niedersächsischen Sportvereine, die im Landessportbund organisiert sind. Diese sind bereits durch eine separate Vereinbarung zwischen dem DOSB und der GEMA von den Gebühren befreit und deshalb von der jetzigen Vereinbarung ausgenommen.
„Durch die effiziente, schnelle und digitale Zusammenarbeit mit dem Land können wir nun jährlich mehrere tausend ehrenamtliche Veranstaltungen durch unsere Kooperation unterstützen. Ob Feuerwehrfeste, Jugendhilfe, Schützenfeste oder sonstige soziale Initiativen, Musik bereichert die Vielfalt des Ehrenamtes und stärkt die Strukturen des freiwilligen Engagements in Niedersachsen”, so Georg Oeller aus dem Vorstand der GEMA. Im Rahmen des Vertrages erlaubt die GEMA Vereinen und Organisationen die Wiedergabe von Liedern des GEMA-Repertoires über Tonträger (USB, CD etc.) oder Live-Musik. Voraussetzungen sind unter anderem, dass für die jeweilige Veranstaltung kein Eintrittsgeld genommen wird, die Veranstaltungsfläche maximal 500 Quadratmeter beträgt und der Veranstalter die Veranstaltung vorab online angemeldet hat. Für Live-Musik müssen im Nachgang außerdem die gespielten Lieder angegeben werden („Setlist”). Dafür hat die GEMA ihr Onlineportal optimiert, um eine effiziente, digitale Meldung zu fördern und die Abrechnung der Pauschale zu gewährleisten.