Einschulung
Alle Kinder, die bis zum 1. Oktober 2026 sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt, so die Stadt. Die Entscheidung über die Einschulung dieser sogenannten „Kann-Kinder” trifft die Schulleitung. Eltern haben die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben, wenn das betreffende Kind in der Zeit vom 2. Juli bis einschließlich 1. Oktober 2026 seinen sechsten Geburtstag hat (umgangssprachlich als „Flexi-Kind“ bekannt). Die Erklärung ist vor dem Beginn des Schuljahres bis zum 1. Mai 2026 gegenüber der Schule abzugeben.