Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, können noch bis zum 22. März Anträge auf Unterstützung stellen.
Anträge können jetzt bis zum 22. März 2024 bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Schaumburg gestellt werden, an wasser@schaumburg.de oder Landkreis Schaumburg, Amt 66, Jahnstr. 20, 31655 Stadthagen. Darüber informiert der Landkreis in einer Pressemeldung. Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landkreis Schaumburg abrufbar oder können direkt bei der Unteren Wasserbehörde angefordert werden. Informationen hierzu sind unter 05721/703-1445 oder –1417 erhältlich.
Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden, betont der Landkreis.
Weitere Informationen gibt auch der Internet-Auftritt der Landesregierung: https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html.
Die Förderrichtlinie ist unter: www.schaumburg.de/Aktuelles zu finden, hier kann auch der Antrag heruntergeladen werden.
Nach Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.