Die vorgezogene Bundestagswahl findet am Sonntag, den 23. Februar statt. Die Vorbereitungen laufen, nicht nur bei Parteien und Kandidaten, sondern auch bei der Stadt. In Wunstorf sind diesmal 31.477 Personen wahlberechtigt. Der Stichtag für die Ziehung des Wählerverzeichnisses war der 12. Januar. Die Wahlbenachrichtigungskarten werden demnach bis zum 2. Februar zugestellt. Die vorgezogenen Wahlen haben Auswirkungen auf den Kreis der Erstwähler. Insgesamt 231 Heranwachsende können ihre Stimme für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag demnach nicht abgeben, weil sie noch nicht volljährig sind. Beim regulären Wahltermin im September wäre das anders gewesen.
Am Wahlsonntag werden 29 Wahllokale in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet haben und insgesamt 232 ehrenamtliche Helfer im Einsatz sein. Der Stimmzettel wird vermutlich erst am 5. Februar zur Verfügung stehen. Aufgrund von verkürzten Fristen in Bezug auf die Kandidatenaufstellung und möglichen Einspruchsmöglichkeiten könne der Druckauftrag für den Stimmzettel vermutlich erst ab dem 31. Januar freigegeben werden. Verantwortliche Stelle für die Erstellung des Stimmzettels ist die Region Hannover. Das heißt, dass auch ein Musterstimmzettel frühestens ab dem 5. Februar über www.wunstorf.de abrufbar sein wird und auch die Unterlagen für die Briefwahl erst am 6. Februar abgeschickt werden können. Landeswahlleiter und Kommunen raten daher eher davon ab, per Briefwahl zu wählen, wenn die Wahlberechtigten es anders einrichten können, berichtet das Magazin „Kommunal”.
Anträge auf Briefwahl gibt es in Wunstorf schon eine Menge, bestätigt das Rathaus auf Nachfrage. Die verkürzten Fristen - nur etwas mehr als zwei Wochen stehen zur Verfügung, statt wie üblich fünf bis sechs - seien eine Herausforderung, aber grundsätzlich machbar. Die Schwierigkeit bestehe weniger im Versand der Wahlunterlagen, als vielmehr beim rechtzeitigen Eingang der per Brief abgegebenen Stimmen. Das ist insbesondere für im Ausland lebende Deutsche ein Problem. Zwischen 50 und 60 Anträge von Wahlberechtigten aus dem Ausland gebe es bislang. Die Briefwahlstimmen aus Wunstorf werden zudem nicht vor Ort, sondern durch die Region Hannover ausgezählt. Sie müssen daher am Wahlsonntag rechtzeitig in Hannover vorliegen. Die Stadt transportiert die eingegangenen Briefwahlunterlagen nach Hannover, allerdings ist das aus organisatorischen Gründen am Wahlsonntag nur noch bis mittags möglich. Die Wahlberechtigten, die per Brief abstimmen möchten, können die ausgefüllten Unterlagen auch persönlich in der Briefwahlstelle abgeben. Diese öffnet ab dem 10. Februar und befindet sich wieder im Arnswalder Zimmer in der Abtei.
Am Wahlabend nehmen 19 Mitarbeiter die Wahlunterlagen entgegen und fassen die Ergebnisse aus den Wahllokalen zusammen. Sie prüfen die Wahlniederschriften auf Vollständigkeit und Plausibilität. Am Wahltag selbst steht die Wahlbehörde mit drei Personen für Rückfragen den Wahlhelfern zur Verfügung. Das Ergebnis kann am Wahlabend über www.wunstorf.de eingesehen werden. Die ersten Ergebnisse aus den Wahllokalen werden ab 18.30 Uhr erwartet. Spätestens gegen 19.30 Uhr sollten erfahrungsgemäß alle Ergebnisse aus den 29 Wahllokalen vorliegen. Mit dem Gesamtergebnis aus Wunstorf ist aber erst später zu rechnen, da die Briefwahlstimmen wie bereits erwähnt in Hannover ausgezählt werden und das mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Im Februar findet noch eine weitere Wahl statt und zwar zum Jugendparlament. Das aktive Wahlrecht haben alle Jugendlichen, die am Mittwoch der Wahlwoche (19. Februar) das 13., aber zu Beginn des Wahljahres noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren ersten Wohnsitz seit mindestens drei Monaten, gerechnet bis zum Mittwoch der Wahlwoche, in der Stadt Wunstorf haben. Danach wurden insgesamt 2.099 Wahlberechtigte ermittelt. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe sind am 13. Januar verschickt worden. Diese sollten auch mit ins Wahllokal gebracht werden. Die Wahl wird an den Schulstandorten und im BürgerBüro ermöglicht. Für die wahlberechtigten Jugendlichen besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl.
Für die Wahl haben sich insgesamt 56 Jugendliche beworben. Aktuell wird von einer Zulassung aller Wahlvorschläge durch den Gemeindewahlausschuss ausgegangen. Diese Sitzung hierfür findet am 21. Januar um 16 Uhr im Ratssaal statt. Das vorläufige amtliche Endergebnis wird dann am 19 Februar gegenüber den Jugendlichen verkündet. Die offizielle Feststellung des Ergebnisses (amtliche Endergebnis) erfolgt am 21. Februar durch den Gemeindewahlausschuss.
Ein erstes nichtöffentliches Treffen mit den Kandidaten fand am Montag, den 20. Januar statt, ein weiteres ist für Dienstag, den 11. Februar vorgesehen. Eine Übersicht aller Kandidierenden wird es auf der Homepage der Stadtjugendpflege geben, Flyer sind nicht geplant. Dafür werden im Namen der Jugendbürgermeisterin Postkarten an die Wahlberechtigten verschickt, die auf die Wahl hinweisen und erinnern. Der Versand beginnt Ende Januar. Auch wird mittels Wahlplakaten auf die Wahl aufmerksam gemacht. Sie werden unter anderem in den Jugendeinrichtungen, in den Schulen, aber auch im Stadtgebiet zu sehen sein. Eine Wahlparty wird es voraussichtlich wieder direkt nach der Wahl am Mittwoch, den 19. Februar abends geben, wo, ist noch offen.
Zur Bundestagswahl verteilen die Parteien großflächig Wahlwerbung. Dabei landen nicht bloß per Einwurf verteilte Flyer in den Briefkästen, sondern auch persönlich adressierte Briefe und Postkarten. Darüber beschweren sich regelmäßig Bürgerinnen und Bürger. Sie fragen sich, wie die Parteien an ihre Adresse gekommen sind.
„Nach dem Bundesmeldegesetz können Parteien rechtskonform Adressdaten von Wählerinnen und Wählern aus dem Melderegister abfragen”, so Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen. „Dabei gelten jedoch enge datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen.” So dürfen die Meldebehörden diese Auskünfte zum Beispiel nur in den sechs Monaten vor einer Wahl erteilen. Parteien dürfen die Daten außerdem nicht zu anderen Zwecken wie der Mitgliederwerbung benutzen und müssen sie spätestens einen Monat nach der Wahl löschen. Auch dürfen hierbei nur bestimmte Daten preisgegeben werden.
Um die Weitergabe von Daten aus dem Melderegister bei künftigen Wahlen zu verhindern, ist ein Widerspruch erforderlich. Über die Webseite der Stadt ist das zum Beispiel auch online möglich. Das Stichwort lautet „Sperren im Melderegister”.