Bisher mussten nach den ursprünglich gültigen Wertgrenzen Auftragsvergaben ab 15.000 Euro dem Verwaltungsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Mit Blick auf das anstehende Aufgabenpensum und auf die Wertgrenzen umliegender Kommunen sei man zum Schluss gekommen, die aktuell geltenden Wertgrenzen auf nunmehr 50.000 Euro zu erhöhen. „Die alte Wertgrenze hat sich inzwischen als unpraktikabel erwiesen“, so der städtische Kämmerer Reiner Wilharm in der jüngsten Wirtschafts- und Finanzausschusssitzung. Oft handele es sich hierbei um kleinere, jedoch ausschreibungspflichtige Auftragsvergaben. „Und von solchen Maßnahmen haben wir viele“, weiß Wilharm.
Höhere Grenzen bei Nachbarkommunen
Zum Vergleich: In Obernkirchen, der Samtgemeinde Bad Nenndorf und Stadthagen ist es bereits gang und gäbe, dass erst ab dieser Betragshöhe das entsprechende Gremium einen Beschluss fasst. Die Samtgemeinde Eilsen plane ebenfalls eine Erhöhung der Wertgrenzen, hier muss bereits ab Maßnahmen mit Kosten über 5000 Euro das politische Gremium diese absegnen (weitere Informationen hierzu siehe Infokasten). Unterhalb dieser festgesetzten Wertgrenzen obliegt es dem Hauptverwaltungsbeamten, in der Regel dem Bürgermeister, über diese Maßnahmen zu entscheiden oder auf weitere Bedienstete der Verwaltung zu delegieren. Der Stadtrat beschließt jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung grundsätzlich über die im Folgejahr durchzuführenden Maßnahmen. Die Durchführungsplanungen der Einzelmaßnahmen werden zudem in den Fachausschüssen und dem Rat kommunalpolitisch entschieden. Die Entscheidung über die eigentliche Auftragsvergabe der zur Umsetzung der politischen Entscheidungen notwendigen Leistungen ist dann aber nach den Regeln des Vergaberechts zu treffen.
Mehr Praktikabilität erwartet
„Im Prinzip sind die Ausschreibungen ein formeller Akt. Damit können wir diesen Prozess aufgrund der etwas kritischen Zeit etwas abkürzen“, erläutert Wilharm. Um die Prozesse zu verschlanken, um moderner, digitaler und zukunftsorientierter zu werden, hat die Verwaltung daher vorgeschlagen, die Entscheidung über Zuschlagserteilungen bis zu 50.000 Euro dem Hauptverwaltungsbeamten, in Bückeburg dem Bürgermeister, zu übertragen. Seitens des Bürgermeisters wird regelmäßig – in jeder Ratssitzung, also jedes Quartal - in einer Zusammenfassung über vergebenen Aufträge ab 25.000 Euro berichtet, so der Transparenzhinweis. Denn die Zeit drängt: „Wenn wir sonst Ausschreibungen nicht einhalten können, könnte sogar eine Bußzahlung folgen“, so der Kämmerer. „Das ist nicht zur Machterhöhung, sondern für mehr Praktikabilität“, macht der Kämmerer deutlich. Wirtschafts- und Finanzausschussvorsitzender Dr. Jens Bartling (SPD) konnte dem folgen „Das erleichtert die Arbeit bestimmt erheblich“. Dem konnte sowohl der Ausschuss als auch das Ratsgremium folgen und beschloss einstimmig die Erhöhung der Wertgrenzen auf nunmehr 50.000 Euro, um somit nicht mehr auf eine Entscheidung des Verwaltungsausschusses warten zu müssen oder gar einen Umlaufbeschluss herbeiführen zu müssen.
Infokasten: Wertgrenzen umliegender Kommunen
Stadt Bückeburg: 19.000 Einwohner; Wertgrenze: 50.000 Euro (neu)
Samtgemeinde Eilsen: 6.800 Einwohner; Wertgrenze: 5.000 Euro (Anpassung ist vorgesehen)
Gemeinde Obernkirchen: 9.200 Einwohner; Wertgrenze: 50.000 Euro
Samtgemeinde Nenndorf: 17.500 Einwohner; Wertgrenze: 50.000 Euro
Stadt Stadthagen: 22.300 Einwohner; Wertgrenze: 50.000 Euro
Stadt Rinteln: 27.000 Einwohner; Wertgrenze: 75.000 Euro
Stadt Springe: 29.300 Einwohner; Wertgrenze: 25.000 Euro
Stadt Barsinghausen: 34.200 Einwohner; Wertgrenze: 1.000.000 Euro
Landkreis Schaumburg: 158.100 Einwohner; Wertgrenze(n): 150.000 Euro für Bauleistungen, 75.000 Euro für Lieferleistungen, 50.000 Euro freiberufliche Leistungen. Foto:nh