Verwaltungsprozesse verschlanken und beschleunigen
Bisher mussten nach den ursprünglich gültigen Wertgrenzen Auftragsvergaben ab 15.000 Euro dem Verwaltungsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Mit Blick auf das anstehende Aufgabenpensum und auf die Wertgrenzen umliegender Kommunen sei man zum Schluss gekommen, die aktuell geltenden Wertgrenzen auf nunmehr 50.000 Euro zu erhöhen. „Die alte Wertgrenze hat sich inzwischen als unpraktikabel erwiesen“, so der städtische Kämmerer Reiner Wilharm in der jüngsten Wirtschafts- und Finanzausschusssitzung. Oft handele es sich hierbei um kleinere, jedoch ausschreibungspflichtige Auftragsvergaben. „Und von solchen Maßnahmen haben wir viele“, weiß Wilharm.