Mit Ablauf der Brut- und Setzzeit (15. Jui) erinnert die Samtgemeinde Nenndorf an die Straßenreinigungspflicht. Die Grundstückseigentümer sind gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Nenndorf unter anderem verpflichtet, den Gehweg sowie die Straßenfläche in der Breite ihres Grundstücks zu reinigen und Pflanzen regelmäßig so weit zurück zu schneiden, dass sie nicht mehr in den öffentlichen Verkehrsbereich hineinragen und Dritte nicht durch sie geschädigt oder behindert werden. Ebenso sollten die Entwässerungsrinnen stetig frei von Verschmutzungen gehalten werden. Die Straßenreinigungssatzung kann im Internet unter www.nenndorf.de eingesehen werden.