Schulden von Stadt und Samtgemeinde steigen | Schaumburger Wochenblatt

15.09.2024 16:52

Schulden von Stadt und Samtgemeinde steigen

Kämmerer Frank Behrens hatte eine schwere Aufgabe, den Haushaltsentwurf mit der Schuldenlast zu erläutern. (Foto: gk)
Kämmerer Frank Behrens hatte eine schwere Aufgabe, den Haushaltsentwurf mit der Schuldenlast zu erläutern. (Foto: gk)
Kämmerer Frank Behrens hatte eine schwere Aufgabe, den Haushaltsentwurf mit der Schuldenlast zu erläutern. (Foto: gk)
Kämmerer Frank Behrens hatte eine schwere Aufgabe, den Haushaltsentwurf mit der Schuldenlast zu erläutern. (Foto: gk)
Kämmerer Frank Behrens hatte eine schwere Aufgabe, den Haushaltsentwurf mit der Schuldenlast zu erläutern. (Foto: gk)

„Der Blick in die Zukunft ist herausfordernd.“ Unter dieser Ansage leitete Kämmerer Frank Behrens die Haushaltsvorstellung für 2025 sowohl im Finanzausschuss der Stadt Bad Nenndorf als auch für die Samtgemeinde Nenndorf ein. Hinter allem gilt es klar zu sehen, dass die Lage der kommunalen Haushalte aktuell äußerst angespannt ist.

Entsprechend wenig positiv fiel das Resümee des Stadtkämmerers in beiden Ausschüssen aus: „Bund und Land erdrücken die Kommunen mit immer mehr staatlichen Aufgaben und Rechtsansprüchen der Bürgerschaft, ohne eine auskömmliche und nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. Insgesamt zeigt sich also eine dauerhaft strukturelle Unterfinanzierung, die allein durch Haushaltskonsolidierung nicht beseitigt werden kann.“ Damit benannte er gleichzeitig den Ursprung der zunehmenden und nicht hausgemachten Schuldenlast: Der Bund und das Land Niedersachsen.

Nach der derzeitigen Prognose des Kämmerers, „wird der Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit im Zeitraum der Finanzplanung zunächst keine Überschüsse erwirtschaften. Somit stehen keine Mittel für die Deckung der Tilgungen zur Verfügung“. Die Stadt Bad Nenndorf kann – wie im vergangenen Jahr auch – in 2025 ihren Haushalt nicht ausgleichen, erklärte Behrens vor dem Ausschuss. Nach Sachlage des Haushaltsentwurfs für 2025, weist dieser ein Defizit von knapp 2,3 Millionen Euro auf – bei einem Volumen von rund 18 Millionen Euro. Dass die Deckungslücke etwas geringer ausfällt als im Jahr 2024, konnte die Kommunalpolitiker und die Verwaltung nicht positiv stimmen. 6,8 Millionen Euro an Einkommenssteuer sind zu erwarten. Über die Grundsteuer kommen 2 Millionen Euro hinzu. Die Gewerbesteuer liege bei 3,7 Millionen Euro der Einnahmen. Damit könne man nicht zufrieden sein, sagte Behrens, da sie bereits bei fünf Millionen Euro gelegen habe.

Bis Ende 2025 werden Schulden in Höhe von 47 Millionen Euro im Haushalt der Stadt zu verbuchen sein, einschließlich der Investitionen für die Landesgartenschau, bei der in großen Stilen mit Zuschüssen gerechnet werden kann. Behrens und Samtgemeindedirektor Mike Schmidt riefen in den Sitzungen wiederholt dazu auf, dass sich alle Ausschüsse „in Zurückhaltung mit ihren Wünschen zum Haushalt 2025 üben müssen“. Nur noch die „nötigsten Investitionen“ dürften eine Rolle spielen.

Die Samtgemeinde ist noch höher verschuldet, wie der Kämmerer im entsprechenden Finanzausschuss zur Erläuterung des Haushaltsentwurf 2025 der Samtgemeinde ausführte, der sich in drei Teile gliedert. Die Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt 27.408.700 Euro. Die Auszahlungen sind mit insgesamt 30.284.000 Euro veranschlagt. Das zahlungswirksame Defizit aus der laufenden Verwaltungstätigkeit beträgt somit 2.875.300 Euro. Die veranschlagten Tilgungsleistungen für Kredite in Höhe von 1.489.000 Euro können nicht erwirtschaftet werden. Nach den derzeitigen Steuerprognosen und den Umlageberechnungen kann die Samtgemeinde auch in den Folgejahren die Tilgungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht erwirtschaften. Die Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit beträgt 443.800 Euro. Dem stehen Auszahlungen in Höhe von 5.442.100 Euro gegenüber. Daraus ergibt sich aus der Investitionstätigkeit ein Saldo in Höhe von 4.998.300 Euro. Dieser Betrag stellt auch den Kreditbedarf dar. Somit kann am Ende der Aufstellung nur festgestellt werden, dass der Gesamtfinanzhaushalt defizitär ist.

„Bund und Land erdrücken die Kommunen mit immer mehr staatlichen Aufgaben und Rechtsansprüchen der Bürgerschaft, ohne eine auskömmliche und nachhaltige Finanzierung sicherzustellen“, heißt es in den Erläuterungen zum Haushaltsentwurf. Und weiter: „Insgesamt zeigt sich also eine dauerhaft strukturelle Unterfinanzierung, die allein durch Haushaltskonsolidierung nicht beseitigt werden kann. Es gibt eine Reihe gesamtstaatlich zu lösenden Aufgaben, bei denen am Ende eine Finanzierungslücke bei den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden verbleibt. Das betrifft die Samtgemeinde insbesondere bei der Kita-Finanzierung. Land und Bund haben sich mittlerweile aus der Investitionsförderung völlig zurückgezogen. Es gibt keine neuen Mittel mehr.“

Alles zusammengefasst führt zu einer Schuldenlast der Samtgemeinde in den kommenden Jahren wie folgt (in Euro). Stand im Jahr 2024: rund 44 Millionen Euro. Im Jahr 2025 rund 58 Millionen. 2026 sind es demnach rund 61 Millionen. Im Jahr 2027 bereits rund 85 Millionen und im Jahr 2028 rund 92 Millionen Schulden.

In Zukunft – ab 2026 – kommt außerdem der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf die Kommunen zu. „Der Bund hat diesen mit Zustimmung der Länder im Bundesrat etabliert“, heißt es zur Erklärung im Entwurf.

Der Haushaltsentwurf für die Samtgemeinde schließt mit sehr deutlichen Worten und klarer Zielrichtung: „Wir befinden uns an einem Kipppunkt. Das betrifft erst einmal die finanzielle Situation der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden. Es geht aber um viel Mehr: Letztlich geht es darum, dass die gesamtgesellschaftliche Stimmung nicht völlig kippt und das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unseres Staates und unsere Demokratie nicht weiter schwindet. Die aktuellen Meinungsumfragen auf Bundes- und Landesebene bestätigen die von den Kommunalen Spitzenvertretern seit längerem der Landesregierung vorgetragenen Sorgen. Der innere und soziale Friede in unserem Land steht auf dem Spiel. Es ist deshalb jetzt notwendig, dass Land und Bund nun etwas für die Kommunen tun.“

Nachdem in beiden Finanzausschüssen letztlich sehr deutliche Diskussionen über die Fragwürdigkeit des Verhaltens von Bund und Land, bezüglich der zugesagten, aber nicht weitergeleiteten Finanzmittel – etwa für die Kitas –, geführt wurden, fassten diese Ausschüsse den Beschluss, die Haushaltsentwürfe an die Fachausschüsse zu verweisen.


Winfried Gburek
Winfried Gburek

Freier Redakteur Schaumburger Wochenblatt

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