Polizei warnt vor rechtlichen Konsequenzen beim Teilen privater Fotos im Internet | Schaumburger Wochenblatt

Polizei warnt vor rechtlichen Konsequenzen beim Teilen privater Fotos im Internet

Blaulicht. (Foto: placeholder)
Blaulicht. (Foto: placeholder)
Blaulicht. (Foto: placeholder)
Blaulicht. (Foto: placeholder)
Blaulicht. (Foto: placeholder)

Aufgrund eines aktuellen Falls, in dem ein Foto einer Person aus dem Landkreis Nienburg in sozialen Medien ohne deren Zustimmung hochgeladen und bereits mehrfach geteilt wurde, warnt die zuständige Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg vor möglichem strafbaren Verhalten.

Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz

Personen, die Bilder von anderen ohne deren Einwilligung verbreiten, können sich wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz strafbar machen. Sofern das Foto auch mit Inhalten versehen ist, die nicht der Wahrheit entsprechen, kann man sich durch das Teilen des Fotos und der Inhalte auch wegen übler Nachrede oder Verleumdung strafbar machen. Je nach Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Dabei kann sich nicht nur die Person strafbar machen, die das Foto als Erste in sozialen Medien oder Messenger-Diensten einstellt, sondern auch alle weiteren Personen, die das Foto „teilen” und somit weiterverbreiten.

Mögliche „Fake-News”

Die Polizei rät dringend davon ab, vermeintliche Warnmeldungen zu Personen oder private Fahndungsaufrufe und Vermisstenmeldungen von Privatpersonen zu teilen. Man kennt die Hintergründe des Aufrufs nicht und kann nicht sicher sein, ob es sich um einen „echten” Fall oder eine „Fake-News” handelt.

Polizei prüft vorher

Aufrufe und Fotos, die von der Polizei veröffentlicht werden, können hingegen bedenkenlos geteilt werden. Die Polizei prüft zuvor immer die rechtliche Zulässigkeit und veröffentlicht nur verifizierte Informationen. Darüber hinaus werden die Aufrufe gelöscht oder aktualisiert, wenn sie sich erledigt haben.


Dirk Sassmann
Dirk Sassmann

DS

north