Polizei warnt vor Anscheinswaffen - Jugendliche mit täuschend echten Spielzeugwaffen lösen Einsatz aus | Schaumburger Wochenblatt

28.01.2025 11:23

Polizei warnt vor Anscheinswaffen -
Jugendliche mit täuschend echten Spielzeugwaffen lösen Einsatz aus

Blaulicht. (Foto: placeholder)
Blaulicht. (Foto: placeholder)
Blaulicht. (Foto: placeholder)
Blaulicht. (Foto: placeholder)
Blaulicht. (Foto: placeholder)

Im Rahmen einer Fahndung trafen Polizeibeamte auf einem Parkplatz auf zwei augenscheinlich bewaffnete Personen. Nach Ansprache durch die Beamten warfen die Personen die Waffen sofort weg, wurden zu Boden gebracht und mit Handfesseln fixiert.

Bei der Überprüfung der Waffen stellte sich heraus, dass es sich um täuschend echt aussehende Spielzeugwaffen, sogenannte Anscheinswaffen, handelte, die auf den ersten Blick nicht von echten Waffen zu unterscheiden waren. Oftmals kennzeichnen Hersteller Spielzeugwaffen durch auffällige Merkmale wie grelle Farben oder veränderte Bauteile, was hier jedoch nicht der Fall war.

Täuschend echt aussehend

Bei der Überprüfung der Waffen stellte sich heraus, dass es sich um täuschend echt aussehende Spielzeugwaffen, sogenannte Anscheinswaffen, handelte, die auf den ersten Blick nicht von echten Waffen zu unterscheiden waren.

    „Squid Game”-Fans

    Die beiden Jugendlichen, 14 und 17 Jahre alt, waren offensichtlich Fans der Serie „Squid Game”. Sie gaben an, die Ernsthaftigkeit der Situation nicht erkannt und das Flanieren durch die Innenstadt in den Kostümen der Serie und mit den Spielzeugwaffen als lustig empfunden zu haben. Dass es sich um eine sehr ernste Situation handelte, wurde den Jugendlichen jedoch schnell klar. Dank des professionellen und besonnenen Handelns der Polizeibeamten konnte die Situation schnell entschärft werden, ohne dass weitere Hilfsmittel oder gar Schusswaffen zum Einsatz kamen.

    Mögliche Kostenübernahme

    Aufgrund des offenen Tragens dieser Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit und eines bei dem 17-Jährigen gefundenen verbotenen Einhandmessers wurde gegen die Jugendlichen jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Ein solcher Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zudem prüft die Polizei in solchen Fällen immer auch, ob die Kosten des Einsatzes von den Verursachern getragen werden müssen.

    Das verbotene Einhandmesser, die Kostüme sowie die Anscheinswaffen wurden von den Polizeibeamten sichergestellt.

    Die Polizei appelliert eindringlich, bei Kostümierungen, sei es anlässlich eines Karnevalsfestes oder einer anderen Veranstaltung, die Regelungen des Waffengesetzes zu beachten. Anscheinswaffen können neben Pistolen und Gewehren auch unbrauchbar gemachte Schusswaffen sein. Sollten diese transportiert werden müssen, sind sie in verschlossenen Behältnissen aufzubewahren und keinesfalls griffbereit mitzuführen.


    Dirk Sassmann
    Dirk Sassmann

    DS

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