Nachdem klar wurde, dass doch noch weitere Vorarbeit bei der Verwaltung der Stadt Bückeburg notwendig wird, um den Bau des neuen Logistikzentrums des einheimischen Fleischverarbeiters Bauerngut auf den Weg zu bringen, haben wir bei den einzelnen Interessengruppen, der Politik und der Verwaltung um ihre Einschätzung gebeten. Zeitgleich schafft Bauerngut die ersten Fakten. In dieser Woche wurde mit Baumfällarbeiten am Hasengarten begonnen, um dort später den Bau der künftigen Abbiegespur auf die Baustelle zu schaffen.
Andreas Frenzel-Rückert von der Initiative Landschaftsschutz Schaumburg fragt sich daher jetzt, ob wir „Brandenburger Verhältnisse in Bückeburg?“ bekommen und erklärt das so: „Die Stadt Bückeburg hat bei dem Landkreis Schaumburg einen entsprechenden Antrag gestellt, dem offensichtlich stattgegeben wurde. Aufgrund, der erforderlich gewordenen neuen Auslegung der Planungen für das Logistikzentrum, liegt eine Baugenehmigung frühestens im Mai 2024 vor. Die jetzt geplanten Arbeiten erfolgen also ohne Baugenehmigung. Wir halten das für einen ungeheuerlichen Vorgang! Einmal mehr werden wirtschaftliche Interessen skrupellos dem Schutz eines Landschaftsschutzgebietes übergeordnet. Soll hier etwa eine mögliche Konventionalstrafe wegen der Verzögerung der Genehmigung umgangen werden? Was erwartet uns in der nächsten Woche - Rollen dann bereits die Bagger an?“.
Sandra Schauer zeigt sich als Vorsitzende der SPD-Fraktion abwartend. „Nach 4 Jahren intensiver Planung gehen wir davon aus, dass der Bau des Logistikzentrums wie geplant starten wird. Kleine Änderungen, wie in den neu auszulegenden Plänen sind eine Folge eines aktiven Planungsprozesses und nichts Ungewöhnliches.“
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Sascha Cordes, stört sich an die im Vorfeld entstandenen Anschuldigungen gegen die Verwaltung: „Die Mitteilung kam überraschend, aber rechtzeitig. Den aktuellen Verlauf den das Thema genommen hat, können wir persönlich nicht nachvollziehen. Es wurde immer von der zu schließenden Regelungslücke gesprochen. Weiter finde ich es komisch, dass ein Fehler unterstellt wird. Wenn ich den Bürgermeister richtig verstanden habe, dann gibt es einfach eine Unsicherheit auf Grund von nicht eindeutig bewertbaren Vorgaben aus dem rechtlichen Sektor. Daher will man hier nachträglich auf Nummer sicher gehen. Aus meiner Sicht eine vernünftige Entscheidung. Was wäre die Alternative? Alles so laufen lassen?”
Für die Ratsgruppe Freie Wähler/Bürger für Bückeburg gab uns Andreas Paul Schöniger folgendes Kommentar ab: „Aufgrund eines aus unserer Sicht unnötigen Fehlers seitens der Verwaltung, der leider sehr unglücklich mit der Politik kommuniziert wurde, ist man nun auf allen Seiten um Schadensbegrenzung bemüht. Die Gruppe FW-BfB geht aber davon aus, dass die kleinen Veränderungen beim Vorhaben Bauerngut keine Auswirkungen auf das neue Beteiligungsverfahren im Kreis und in der Stadt Bückeburg haben werden. Das zeigt sich bereits mit der ersten Maßnahme vor Ort, die durch den Landkreis Schaumburg genehmigt wurden. Im Raum steht jedoch die Frage, wie nun mit der Rechtssicherheit bei früheren Genehmigungsverfahren ab März 2022 umgegangen wird. Hier haben wir nachgefragt und um eine Stellungnahme gebeten, ohne damit Kritik an der Verwaltung zu äußern, sondern um zu erfahren, wie damit umzugehen sein wird.”
Das Thema ist durch seine Vorgeschichte emotional. Verwaltung und alle Beteiligten kommunizieren nun aber nach außen, dass sie alles tun, um die neuen Hürden zu meistern. Niemand möchte es auf eine Klage ankommen lassen; das wurde in den letzten Tagen und bei der jüngsten Ratssitzung sehr deutlich. Damit steht derzeit wieder alles auf „Grün“, Bauerngut und Verwaltung können aufatmen und ihre Planungen weiter voranbringen. Ob es durch den kurzen Zwischenspurt zurück zum Anfang der Planungs-Auslegung zu Verzögerungen kommen wird, ist noch unbekannt. Die Wogen sind erst einmal wieder geglättet. Der Bürgermeister Axel Wohlgemuth hat jetzt als Verwaltungschef in aller Deutlichkeit die Verantwortung für das erneute Starten des Prozesses für die Erteilung des Bebauungsplans übernommen. Damit ist der Wind aus den Segeln der Kritiker. Die Verwaltung hat dem Rat die erneute Anpassung der Hauptsatzung vorgelegt, die jetzt in Kraft treten kann. Damit ist die angemahnte Rechtssicherheit gegeben. Der Ärger der letzten Tage scheint bereits wieder vergessen. Warum im Vorfeld aber erst der Teufel an die Wand gemalt und alle Beteiligten und die Bürger damit verunsichert werden mussten, bleibt - zumindest mir - ein Rätsel.