Unter dem Dach des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, überwacht und kontrolliert die Kommunalaufsichtsbehörde die Haushaltsführung der über 900 Kommunen im Land. Ist ein Haushalt nicht ausgeglichen, kann, vereinfacht ausgedrückt, die Aufsichtsbehörde ein Haushaltssicherungskonzept einfordern. Darin muss die Kommune erklären, in welchem Zeitraum und mit welchen Maßnahmen ein Ausgleich erreicht werden soll. In einer Presseerklärung der 22. Städteversammlung des Niedersächsischen Städtetages, berichtete das Gremium über eine Anfrage an die Kommunen zu ihrer Haushaltsplanung für die Jahre 2024 bis 2027. Von 47 Rückmeldungen berichteten zwei Kommunen von einem positiven Ergebnis, 31 von einem Fehlbetrag im einstelligen Millionenbereich, Elf von einem Fehlbetrag im zweistelligen, und drei Kommunen im dreistelligen Millionenbereich. Das Schaumburger Wochenblatt hatte sich mit einem Fragenkatalog zum Thema Haushaltssicherung an die Stadtoberhäupter von Stadthagen, Bückeburg und Rinteln gewandt.

Das Ergebnis fällt sehr unterschiedlich aus. Für Rinteln antwortete der Leiter des Amtes für Zentrale Dienste und Finanzen, Amt 10, Jörg Schmieding. Die Stadt an der Weser befindet sich noch nicht in der Haushaltssicherung. Nach seiner Einschätzung werde die Situation bei den zum jetzigen Zeitpunkt planbaren Einkünften und Ausgaben in den nächsten drei Jahren nicht eintreten. Die Stadt besitzt aus guten Jahren Reserven in Höhe von circa 9,5 Millionen Euro – früher betrugen diese 16 Millionen Euro. Da sich Rinteln noch nie in der Situation befunden hat, sind noch keine Gespräche über konkrete Maßnahmen geführt worden, wenn der Fall eintreten sollte. Unabhängig davon, werde seit über einem Jahr in enger Zusammenarbeit mit den politischen Gremien, besprochen, wie man gemeinsam den Haushalt in den Griff bekommen könne, betonte der Amtsleiter. Wie überall in den Kommunen, haben Sparmaßnahmen immer Auswirkungen auf die freiwilligen Leistungen der Stadt. Zuschüsse in den Bereichen Sport, Kultur und Institutionen könnten gekürzt oder gestrichen, Gebühren oder kommunale Steuern könnten erhöht werden. Das städtische Haushaltsdefizit betrug für 2023 6,6 Millionen Euro. Erwartet für 2024 werden knapp Drei Millionen Euro. Laut Stellenplan beschäftigt die Stadt Rinteln 327 Personen in Voll- und Teilzeit. 25 Beamte sowie 162 Angestellte und tariflich beschäftigte Personen arbeiten im/für das Rathaus. Hinzu kommen 140 Vollzeitstellen in sozialen Diensten und Einrichtungen. Rechnet man alle Kredite, Investitionskredite, Kassenkredite zusammen, so trägt jeder der etwa 26.000 Einwohner eine Schuldenlast von circa 1.270 Euro.

Bückeburgs Bürgermeister Axel Wohlgemuth sieht die Situation seiner Stadt ähnlich bei der Frage nach einer möglicherweise bevorstehenden Haushaltssicherung. Auch er betonte, dass sich Bückeburg nicht vor einer solchen Herausforderung befinde. Ähnlich wie Jörg Schmieding in Rinteln, geht Axel Wohlgemuth davon aus, dass die Situation nach derzeitigem Planungsstand in drei bis vier Jahren drohen könnte. Auf die Frage, was dieses für ihn und die Verwaltung für konkrete Auswirkungen hätte, wurde der Bürgermeister von Bückeburg recht konkret. „Haushaltssicherung bedeutet immer eine Einschränkung der finanziellen Handlungsfähigkeit“, stellte er zusammenfassend fest. Wenn dann die Vorschriften zu einer Wiederherstellung einer gesicherten Haushaltsführung greifen, ginge dieses immer mit Einschränkungen bei der Gewährung von Zuschüssen an Vereine, sowie mildtätige und soziale Einrichtungen einher. Ebenso würde der finanzielle Handlungsrahmen für Investitionen zur Anpassung der Stadt an die Veränderungen durch Klimaschutz und Energiewende nicht mehr zur Verfügung stehen. „Zieht man ein solches Programm rigoros durch, würde das erhebliche Lasten für die Gesellschaft bedeuten“, lautete sein Fazit. Die Haushaltsplanung für das laufende Jahr sieht zurzeit einen Fehlbetrag in Höhe von rund Fünf Millionen Euro vor. Aufgrund einer ganz aktuellen Berichterstattung könnte dieser Betrag jedoch um die Hälfte niedriger ausfallen. Die Stadt Bückeburg beschäftigt 217 Menschen auf Vollzeitbeschäftigung berechnet. Gut 80 Vollzeitstellen liegen bei Kinderbetreuungseinrichtungen. Die von der Stadt für die Kinderbetreuung im Jahr 2023 aufzubringende Summe, betrug etwas mehr als 5,8 Millionen Euro. Für das Jahr 2023 errechnete die Stadt eine Schuldenlast pro Einwohner in Höhe von knapp 581 Euro. Mit einem Blick in die Zukunft, ist sich Wohlgemut sicher, dass die Sicherung aus eigenen Mitteln nicht abgewendet werden kann, wenn die Rahmenbedingungen unverändert fortbestehen. Kredite und auch Liquiditätskredite würden sich absehbar nicht verhindern lassen, müssten aber mit Augenmaß erfolgen. „Im Ranking der Verschuldung steht Bückeburg noch sehr gut da“, fasste Axel Wohlgemuth die Situation in der Residenzstadt zusammen.

Ganz anders stellt sich die Situation in Stadthagen dar. Seit dem Jahr 2011 befindet sich Stadthagen in der Haushaltssicherung. Für die Verwaltung um Bürgermeister Oliver Theiß bedeutet das, dass für jedes einzelne Jahr ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden und dieses mit der Haushaltssitzung beschlossen werden muss. Das Konzept ist anschließend der Kommunalaufsicht beim Landkreis vorzulegen. Das zum Haushalt 2024 beschlossene Haushaltssicherungskonzept umfasst 20 DIN A4-Seiten. Darin sind neben allgemeinen Erklärungen und Ausführungen alle einzelnen Maßnahmen aufgeführt, die den Haushalt entlasten sollen. Danach erbrachte beispielsweise die Erhöhung der städtischen Parkgebühren, die Erhöhung der Gebühren für Bewohner-Parkausweise, eine Gebührenerhöhung bei der städtischen Bücherei, sowie eine Erhöhung der Vergnügungssteuer von 20 Prozent auf 25 Prozent für das Haushaltsjahr 2024 zusammen über 167.000 Euro auf der Einnahmenseite. In der Gesamtübersicht des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2029, werden durch diese und noch zu beziffernde Gebühren über eine Million Euro mehr eingenommen. Weitere Einsparungen sind in diesem Konzept durch Kündigung von Verträgen oder Veränderungen in Höhe einer mittleren sechsstelligen Summe zu erwarten. Alle Details des Konzeptes sind für jedermann einsehbar. Stadthagens Fachbereichsleiter Zentrale Dienste, Jörg Schädel, wies daraufhin, dass, auch gemäß des Erlasses, nicht alle Möglichkeiten zur Ertragsverbesserung geprüft werden müssten. Die Auswirkungen der beschlossenen Gebührenerhöhungen und der Einschränkungen bei den freiwilligen Leistungen würden natürlich jeder Einwohner spüren. Für das Haushaltsjahr 2024 erwartet der Finanzfachmann einen Fehlbetrag von rund 10,4 Millionen Euro. Bei einem Schuldenstand von rund 16,5 Millionen Euro und 22.786 Einwohnern (Stand: 30.06.203), entspricht das einer Schuldenlast von rund 725 Euro pro Einwohner. Bei der Stadt Stadthagen sind insgesamt 16 Personen als Beamte in Voll- und Teilzeit beschäftigt. 118 Angestellte und Arbeiter in Vollzeit sowie 110 in Teilzeit Beschäftigte, ergeben eine Mitarbeiterzahl von 244. In Kinderbetreuungseinrichtungen beschäftigt Stadthagen derzeit 75 Personen. Für das Haushaltsjahr 2024 rechnet Schädel mit einem Fehlbetrag von über Neun Millionen Euro. Dies Zahl sei jedoch noch nicht absolut. Mögliche Erstattungen durch das Land, würden diese Summe noch reduzieren. Mit Blick auf die nächsten Jahre, will der Bürgermeister eine strenge Haushaltsdisziplin auferlegen. Der Verzicht auf neue freiwillige Leistungen, sowie keine Ausweitung der bestehenden, gehören dazu. Ein Ausgleich, wie er beispielsweise in Bückeburg und Rinteln über Rücklagen möglich ist, ist in der Kreisstadt nicht möglich.