Um Kinder mit einem Unterstützungsbedarf in der Schule verlässlicher und qualitativ umfassender begleiten zu können, hat Niedersachsen im Bundesrat erfolgreich eine Änderung des Gesetzes zur „Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)” angestoßen. Künftig soll es möglich sein, sogenannte Schulbegleitungen für einzelne Schülerinnen und Schüler grundsätzlich in einem Personalpool zu bündeln und flexibler einzusetzen. Mit dem von Niedersachsen eingebrachten Änderungsantrag fordern die Länder gemeinsam die Bundesregierung auf, das IKJHG entsprechend zu ändern.
„Mit der grundsätzlichen Möglichkeit, Fachkräfte künftig in Poolmodellen zusammenzufassen und ihren Einsatz bedarfsgerechter zu steuern, setzen wir den Inklusionsgedanken konsequent weiter fort”, so Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg. Situationen, in denen mehrere Erwachsene in einer Klasse sitzen, aber dann nicht mit anpacken dürfen, das verstehe kein Mensch. Jedes Kind soll begleitet und unterstützt werden, gleichzeitig sollen die helfenden Begleiter aber sinnvoll im Sinne der Kinder und der Schulen eingesetzt werden können, um echte, inklusive Arbeit in Schulen zu ermöglichen. Teilhabe soll inklusiv und nicht exklusiv umgesetzt werden. ”Den Erfolg belegen zahlreiche Modelle in Niedersachsens Kommunen”, so Hamburg.