Ende Januar werden die Abfallgebührenbescheide mit der Jahresabrechnung 2022/2023 an alle Grundstückseigentümer verschickt. Erfahrungsgemäß kommt es nach Versenden der Bescheide vermehrt zu Anfragen. Die aws bittet ihre Kunden für eventuell entstehende Wartezeiten um Verständnis. Für Nachrichten per eMail steht folgende Adresse zur Verfügung: gebuehrenbescheid@aws-shg.de. Telefonische Anfragen nehmen die aws Mitarbeiter unter 05721/97052450 zu den folgenden Zeiten entgegen: montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 16.30 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 15.00 Uhr. Gerne können sich interessierte Kunden über die Internetseite der aws (www.aws-shg.de) und über die aws-App über das Thema Abfallgebühren informieren. Unter „Aktuelles“ sind die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema eingestellt; ein Gebührenflyer im Downloadbereich der Internetseite gibt zudem einen Überblick über die Abfall-Gebührensätze im Landkreis.