Bei der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms will der Landkreis Schaumburg Flächen in der Samtgemeinde Rodenberg sowie im Auetal als „Potentialflächenkomplex Windenergienutzung“ ausweisen. Diese relativ kleinen Gebiete bei Rodenberg/Feggendorf, Apelern und Hattendorf würden damit freigeben für die Errichtung von Windrädern mit einer Höhe von rund 210 Metern.
„Raumordnungsprogramm“ mag sich nach knochentrockener Materie anhören, das Planungsinstrument gibt jedoch einen Rahmen für die möglichen Nutzungsformen in den jeweiligen Gebieten. Dies beinhaltet Entscheidungen mit teils brisantem Inhalt, so auch zur Frage, wo Windkraftanlagen platziert werden dürfen. Entsprechend diskutierten Kreistagsmitglieder wie interessierte Bürger diesen Punkt bei der Sitzung des Kreisentwicklungsausschusses am intensivsten.
Das Verwaltungsteam stellte drei sogenannte Potentialflächenkomplexe Windenergienutzung vor. Eines davon liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Rodenberg, aufgeteilt in drei Teilflächen, zwischen dem Ort und dem Deister-Rand. Die Einwohnerfragestunde zeigte die Besorgnis von Anwohnern im Raum Feggendorf über die Planungen auf.
Ein zweites Gebiet platzierte das Verwaltungsteam auf dem Gebiet der Gemeinde Apelern und zwar südlich von Apelern, nahe an der Autobahn. Hier stehen bereits Windräder, die neue Planung würde auch ihren Ersatz durch größere Anlagen ermöglichen.
Das dritte angestrebte Gebiet befindet sich in zwei Teilflächen in der Gemeinde Auetal beim Ortsteil Hattendorf, fast an der Kreisgrenze nach Hameln-Pyrmont. Die Flächen liegen zwischen Hattendorf und Langenfeld.
Das Verwaltungsteam wies daraufhin, dass der dichtbesiedelte Landkreis Schaumburg vom Land nur dazu verpflichtet sei, eine vergleichsweise kleine Fläche als Vorrangfläche für die Windenergie auszuweisen. Damit werde Rücksicht auf die enge Besiedlung und die Einschränkungen genommen, die mit den Bundeswehrflughäfen in Bückeburg und Wunstorf einhergehen würden. Diese Schaumburger Besonderheiten würden also berücksichtigt, wie der Erste Kreisrat Klaus Heimann festhielt. Manche Flächenlandkreise müssten rund drei bis vier Prozent ihres Gebietes als solche Vorrangflächen für Windenergie ausweisen. In Schaumburg liegt der Wert bei 0,06 Prozent der Fläche.
Wichtig sei es, diese Flächen auch tatsächlich im Raumordnungsprogramm auszuweisen, so das Verwaltungsteam. Nur so werde sichergestellt, die Steuerungshoheit zu erhalten. Ansonsten hätten Projektierer die Möglichkeit, allein auf der Grundlage der vorgegebenen Mindeststandards auf allen nach den Vorschriften denkbaren Flächen Anträge auf Windenergieprojekte zu stellen. Die Folge wäre ein „Wildwuchs“, mit dem andere Landkreise zu kämpfen hätten. Allerdings sei die Auswahl an Standorten in Schaumburg sehr eingeschränkt. Weiteres im Innenteil.
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