Das Verhältnis zwischen der Stadt und den Anliegern des Amtshausweges ist seit der Baugenehmigung für das Grundstück Lange Straße 93 (ehemals Pelz) nicht das Beste. Unterschiedliche Auffassungen gibt es in einigen Bereichen. Die Anlieger hatten von der Kommunalaufsicht gefordert, eine Entscheidung des Ortsrates aus November 2023 für ungültig zu erklären, weil die Stadtverwaltung auf der Sitzung wahrheitswidrig erklärt haben soll, dass kein Zusammenhang zwischen Baugenehmigung und Verkehrsberuhigung bestehe. Diese Forderung wies die Kommunalaufsicht zurück.
Weiter haben die Anlieger bei der Stadt Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt. Ein Bescheid ist noch nicht ergangen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, besteht für die Anlieger das Recht der Klage vor dem Verwaltungsgericht. Was die Anlieger beanstanden: Es sei mit ihnen im Vorfeld nicht über ihre Wünsche gesprochen worden.
Die derzeit geplante Ein- und Ausfahrt zum Grundstück Lange Straße 93 auf den Amtshausweg sei schlecht. Sie liege hinter einer unübersichtlichen Ecke des Neubaus. An dieser Stelle würden Menschen auf die Straße treten, ohne auf einem Gehsteig vor Fahrzeugen geschützt zu sein. „Hier findet gleichzeitig der meiste Verkehr auf dem Amtshausweg statt“, sagt Anlieger Manfred Rasche. Folglich entstehe durch den Neubau eine Gefahrenstelle. Deshalb fordere die verkehrsplanerische Beurteilung für den Neubau die Aufstellung eines Verkehrsspiegels, dies weise auf eine mangelhafte Sicht auf das Verkehrsgeschehen beim Verlassen des Grundstückes hin. „Warum wird bei einem kompletten Neubau eine derartige Situation herbeigeführt, die doch vermeidbar ist“, fragt Rasche. Die Verkehrsberuhigung soll doch die Verkehrssicherheit erhöhen.
Die Forderung nach Aufstellen des Verkehrsspiegels sei über die verkehrsplanerische Beurteilung Teil der Baugenehmigung. Für den Verkehrsspiegel sei jedoch noch kein Standort festgelegt worden. Für Rasche sei das auch problematisch, da die günstigsten Standorte auf den Nachbargrundstücken liegen. Und deren Besitzer würden sich weigern, dass ein Verkehrsspiegel auf ihren Grundstücken aufgestellt wird. Ebenfalls sei eine Aufstellung im öffentlichen Straßenraum problematisch, da dadurch der bereits enge Raum noch weiter eingeschränkt werde. Das dürfte vor allem bei den großen Müllfahrzeugen zu kaum überwindbaren Problemen führen. „Wir Nachbarn wiederholen daher unsere Forderung, die wir bereits zu Beginn der Diskussion um den Neubau gestellt haben, auf die es jedoch bis heute keine Antwort gab: Die Ein- und Ausfahrt zum Grundstück Lange Straße 93 muss so weit wie möglich in Richtung Haster Straße verschoben werden, dorthin - wo der Amtshausweg übersichtlich ist und - wo er nach der jetzigen Planung bereits breit genug für eine Straße mit Gegenverkehr und einen Gehsteig ist“, so Rasche.
Dieser könne neubauseitig gebaut werden. Das sei möglich, da das Erdgeschoss des Neubaus weitgehend als Parkfläche genutzt werden soll. Die Ausfahrt sollte als Schrägausfahrt gestaltet werden, so dass der Verkehr nur in Richtung Haster Straße abfließen könne. Durch entsprechende Verkehrszeichen sollte ein Ausfahren vom Gelände in Richtung Amtsstraße verboten werden, ebenso das Einfahren von dieser Seite aus. Damit sei auch die Forderung der Stadt erfüllt, dass sich der Verkehr des Neubaus auf die Hauptstraßen hin orientiere. Diese Lösung sei für die Bewohner des Neubaus sicherer als die derzeit geplante. Weiterhin erhöhe sie die Verkehrssicherheit auf dem Amtshausweg beträchtlich, da die unübersichtliche Gefahrenstelle vermieden wird. Letzteres ist vor allem für die Altanwohner des Amtshausweges wichtig. Diese möchten nicht in vermeidbare Unfallsituation verwickelt werden.
Die Vorschläge der Anwohner würden bedeuten, es gäbe weniger Parkplätze, Wohnungen würden entfallen, insgesamt würde der Neubau kleiner ausfallen. „Hier stellt sich die Frage, was wichtiger für Wunstorf ist: einige hochpreisige Wohnungen mehr oder eine hohe Verkehrssicherheit“, sagte Rasche.
Wir haben Stadtsprecher Alexander Stockum zu den Vorwürfen von den Anliegern des Amtshausweges bezüglich der Bebauung des Grundstückes Lange Straße 93 um eine Stellungnahme gebeten. Hier ist sie:
Die Stadt Wunstorf hat das Problem im Zuge des Bauantragverfahrens ebenfalls erkannt und es wird in zwei Punkten für den Amtshausweg entsprechend gehandelt.
1. Im Rahmen der Überplanung des Eckgrundstückes Amtshausweg / Haster Straße („Pelz“) ist geplant, dass die Fahrbahn des Amtshausweges von der Haster Straße bis zur Grundstückseinfahrt aufgeweitet wird, sodass zukünftig Begegnungsverkehr möglich ist.
2. Des Weiteren ist vorgesehen, die Ausfahrt von dem Grundstück nur nach rechts auf den Amtshausweg in Richtung Haster Straße zu erlauben (Aufstellung Verkehrszeichen 209 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts“ mit Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“). Da eine Zufahrt zu dem Grundstück über den Amtshausweg aus südlicher Richtung bereits gegenwärtig verboten ist (Verkehrszeichen 267 „Einfahrt/Durchfahrt verboten“), wird der das genannte Grundstück betreffende Kfz-Verkehr komplett zwischen Haster Straße und Grundstückseinfahrt abgewickelt.