Neue Erkenntnisse? | Schaumburger Wochenblatt

Neue Erkenntnisse?

Lage des jüdischen Friedhof im Jahre 1731: Der Stadtgraben hat in der Karte die doppelte reale Breite. (Foto: privat)
Lage des jüdischen Friedhof im Jahre 1731: Der Stadtgraben hat in der Karte die doppelte reale Breite. (Foto: privat)
Lage des jüdischen Friedhof im Jahre 1731: Der Stadtgraben hat in der Karte die doppelte reale Breite. (Foto: privat)
Lage des jüdischen Friedhof im Jahre 1731: Der Stadtgraben hat in der Karte die doppelte reale Breite. (Foto: privat)
Lage des jüdischen Friedhof im Jahre 1731: Der Stadtgraben hat in der Karte die doppelte reale Breite. (Foto: privat)

Der geplante Neubau an der Langen Straße 93 wird von Anliegern kritisiert. Sie bringen vermeintlich neue Erkenntnisse in die Diskussion ein und halten die Baugenehmigung für hinfällig. Die Stadt weist das zurück.

„Der alte Jüdische Friedhof am Amtshausweg ist größer als bisher allgemein angenommen wurde. Er besteht aus zwei Teilen, dem bekannten neueren Teil und einem älteren Teil, der in den bisherigen Publikationen nicht beachtet wurde. Der neuere Teil ist in der Baugenehmigung für das Grundstück Lange Straße 93 und im niedersächsischen Denkmalatlas verzeichnet“, sagte Anlieger des Amtshausweges, Manfred Rasche. Den älteren Teil zeige eine Landkarte von 1731, Fundstelle sei das Staatsarchiv Hannover. Die auf dem neuen Friedhofsteil zur Mitte des 20. Jahrhunderts errichteten Gebäude hätten die Einordnung als „jüdischer Friedhof“ nicht beeinflusst. „Deshalb darf, laut Baugenehmigung, auf ihm nicht gebaut werden. Folgerichtig darf auch auf dem älteren Teil des Jüdischen Friedhofs nicht neu gebaut werden, auch wenn er überbaut ist. Damit ist die erteilte Baugenehmigung hinfällig“, so Rasche.

Der Friedhof ist in der Karte von 1731 wie folgt beschrieben: „Mühlen Meister garten worin der Jüden Kirch hoff mit begriffen.“ Im Corpus Bonorum Civitatis Wunstorpiensis, dem Besitzverzeichnis der Stadt Wunstorf von 1709, ist vor dem Westertor ein Garten erwähnt, „darauf der Judenkirchhof belegen“. Dieser Friedhofsteil habe nie der Jüdischen Gemeinde gehört, sie zahlte dafür Pacht an die Stadt. „Die Karte von 1731 mit dem jüdischen Friedhof ist in Wunstorf nicht unbekannt“, fährt der Wunstorfer fort. Sie hängt seit etwa 20 Jahren im Info des Heimatvereins im Rathaus. Eine Informationstafel mit dem Kartenausschnitt steht etwa 100 Meter südöstlich des Grundstücks Lange Straße 93 an der Brücke über den Stadtgraben. Auf der Tafel ist der Friedhof als Bodendenkmal bezeichnet, diese Tafel wurde von der Stadt Wunstorf aufgestellt. „Falls es doch zu einem Neubau auf dem Friedhof kommen sollte, muss verhindert werden, dass der Friedhof weiter geschädigt wird. Neue Fundamente und andere Baumaßnahmen, die in die Erde eingreifen, sind deshalb unzulässig“, sagt Rasche. Beim Abräumen der Brandruine sei zum Schutze des Friedhofs darauf zu achten, dass keinerlei Eingriffe in den Boden erfolgten.

Baugenehmigung ist bestandskräftig

Wir haben die Stadt um eine Stellungnahme zu der Meinung von Rasche gebeten, dass auf dem ehemaligen jüdischen Friedhof von 1731 in der Lange Straße 93 nicht gebaut werden dürfe. „Der Landesverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen wurde im Zuge des Bauantragsverfahrens beteiligt. Dabei wurden dem Verband sämtliche Bauunterlagen zur Verfügung gestellt“, sagte Stadtsprecher Alexander Stockum. Nach dem Kenntnisstand der Stadt seien dem Verein sämtliche historische Karten zugänglich und bekannt. „Der Landeverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen hat letztendlich sein Einverständnis zu dem geplanten Bauvorhaben erklärt“, fährt Stockum fort. Von daher seien die Belange der jüdischen Gemeinde bei diesem Bauvorhaben gewahrt worden. „Im Übrigen wurde der eingelegte Widerspruch gegen die Baugenehmigung zurückgezogen, insgesamt ist die Baugenehmigung damit bestandskräftig“, berichtet Alexander Stockum.


Hans-Heiner Giebel (gi)
Hans-Heiner Giebel (gi)

Freier Journalist

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