Vom alten Steinhude, das von Fischerei und Weberei geprägt war, zeugt noch der historische Ortskern. Parallel zur zunehmenden Ausrichtung des Ortes auf den Tourismus erfolgten auch bauliche Veränderungen. Eine Entwicklung, die auf immer mehr Kritik stößt und längst nicht nur den Ortskern betrifft. Nun soll eine Erhaltungssatzung Abhilfe schaffen.
Seit Mai 2022 gilt im Bereich Friedenseiche eine Veränderungssperre. Parallel dazu muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. In der Ortsratssitzung am 12. März 2024 wurde die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert. Dabei wurde die rechtzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes angemahnt. Ein Jahr später steht nun nicht eine nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre auf der Tagesordnung der kommenden Ortsratssitzung am 23. April, sondern eine Erhaltungssatzung.
Eine nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre wäre nur unter gewissen Umständen möglich. Allerdings könnte man die Veränderungssperre auch außer Kraft setzen und neu beschließen. Das wiederum würde bedeuten, dass man einen Bebauungsplan erstellen muss. Das hierfür notwendige Verfahren soll jetzt aber laut Vorlage eingestellt werden. Man hält mittlerweile einen Bebauungsplan für die seitens der Verwaltung definierten Ziele für wenig zielführend und plädiert nun für eine Erhaltungssatzung.
Es wird angestrebt, die bauliche Struktur des Ortes als Zeitzeuge der Ortsgeschichte zu erhalten. Grundstücksverkäufe gehen meistens mit einer gewinnbringenden Nachnutzung durch den neuen Eigentümer einher. Die daraus resultierende Erhöhung der Baumasse samt Gestaltung wirkt sich negativ auf das Ortsbild aus. Auch durch den zunehmenden Tourismus steht Steinhude an dieser Stelle unter einem hohen Veränderungsdruck. So weit die Analyse in der Beschlussvorlage.
Eine Erhaltungssatzung dient dem Erhalt der städtebaulichen Eigenart und Qualität des Gebietes. Viele sehen darin auch eine Art kommunaler Denkmalschutz, so das Deutsche Institut für Urbanistik. Für Bauvorhaben soll dann in Steinhude gemäß der Vorlage das Gebot des Einfügens in die Eigenart der Umgebung gelten. Außerdem wird der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung im Vergleich zur Veränderungssperre erweitert. In Kraft tritt sie ganz unkompliziert durch Ratsbeschluss. Da fragt man sich, warum man nicht gleich den Weg einer Erhaltungssatzung statt des auch zeitlich aufwändigeren Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes samt Veränderungssperre gegangen ist. Andere Städte wie Heidelberg oder Saarbrücken schützen so schon lange ihre Altstadt. Oft ist auch das zeitliche Momentum entscheidend, wenn man städtebauliche Substanz vor unerwünschten Eingriffen schützen will. An dieser Stelle bleibt die Diskussion im Ortsrat abzuwarten.