Bürger sollen in die Akten schauen dürfen | Schaumburger Wochenblatt

20.06.2024 08:19

Bürger sollen in die Akten schauen dürfen

Heinrich Sasse von der Fraktion WGS-FW betont, dass es höchste Zeit sie, dass das Land Niedersachsen ein Informationsfreiheitsgesetz erlässt. (Foto: bb)
Heinrich Sasse von der Fraktion WGS-FW betont, dass es höchste Zeit sie, dass das Land Niedersachsen ein Informationsfreiheitsgesetz erlässt. (Foto: bb)
Heinrich Sasse von der Fraktion WGS-FW betont, dass es höchste Zeit sie, dass das Land Niedersachsen ein Informationsfreiheitsgesetz erlässt. (Foto: bb)
Heinrich Sasse von der Fraktion WGS-FW betont, dass es höchste Zeit sie, dass das Land Niedersachsen ein Informationsfreiheitsgesetz erlässt. (Foto: bb)
Heinrich Sasse von der Fraktion WGS-FW betont, dass es höchste Zeit sie, dass das Land Niedersachsen ein Informationsfreiheitsgesetz erlässt. (Foto: bb)

Die Rechte der Bürger, Auskünfte von Behörden zu erhalten, sollen erweitert werden. Dies ist das Ziel eines Aufrufes, den der Schaumburger Kreistag auf seiner letzten Sitzung an den Landtag und die Landesregierung Niedersachsens richtete.

„Die Information der Bürgerinnen und Bürger soll die Regel werden und nicht mehr die Ausnahme sein“, so formuliert es das Land Sachsen-Anhalt in einem Beitrag zu seinem Informationszugangsgesetz. In Sachsen-Anhalt ebenso wie in der überwiegenden Zahl der anderen Bundesländer ist ein solches Gesetz erlassen, nicht jedoch in Niedersachsen und Bayern.
Dies ist der Hintergrund eines Antrages der WGS-FW-Kreistagsfraktion, das Land aufzufordern, auch in Niedersachsen ein solches Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz zu beschließen. Der Bundestag beschloss 2005 ein Informationsfreiheitsgesetz, das die Länder auffordert, ebenfalls eine solche Regelung zu schaffen. Heinrich Sasse, stellvertretender Vorsitzender der antragsstellenden Fraktion, betonte in seiner Begründung, dass es nun höchste Zeit sei, dass der Landkreis Schaumburg „dem jahrelang untätigen Niedersächsischen Landtag aufs Pferd hilft, damit er endlich in die Pötte kommt“.
Sasse wies auf den Kern eines solchen Gesetzes hin, das Behörden erst einmal grundsätzlich zu Auskünften verpflichtet. Dabei müsse der Bürger, der eine Auskunft abfragt, nicht begründen, warum er diese einfordert. Eine größere Transparenz, die Sachkenntnisse, um behördliches Handeln kritisch zu hinterfragen und die Bürgerrechte einzufordern, sind Ziele solcher Gesetze in den verschiedenen Bundesländern.
Im Antrag hebt die Fraktion hervor, dass sie das Handeln des niedersächsischen Gesetzgebers für modernisierungsfeindlich halte. Die niedersächsischen Behörden und auch die Schaumburger Landkreis- und Gemeindeverwaltungen würden sich bisher nicht in „ihre Akten gucken lassen“, so der Antrag. Die entsprechenden Gesetze müssten auf den Weg gebracht werden. Auch der Niedersächsische Landkreistag habe sich für ein entsprechendes Gesetz ausgesprochen. Eine Gesetzesinitiative in der Sache gebe es im Landtag jedoch trotzdem bis heute nicht, so Sasse, der an der Kreistagssitzung über den Online-Kanal teilnahm.
Der Kreistag verabschiedete den Aufruf zur Verabschiedung eines solchen Gesetzes einstimmig.
Anträge können auch abgelehnt werden:
Ein entsprechendes Gesetz bringt keine umfassende Auskunftspflicht mit sich. In Sachsen-Anhalt beispielsweise gibt es eine Reihe von Gründen, den Antrag auf Auskunftsverteilung auch abzulehnen. Beispielsweise wenn damit ein außerordentlich hoher Verwaltungsaufwand verbunden wäre oder wenn die Informationen auch aus öffentlich zugänglichen Quellen geholt werden können. Auch müssen die Daten in den Behörden vorliegen, es gibt keine Beschaffungspflicht der Behörde, solche auf einen Antrag eines Bürgers extra einzuholen. Ebenso dürfen entgegenstehende öffentliche oder private Belange nicht übergangen werden, etwa wenn es um die innere oder äußere Sicherheit geht.
Foto: archiv bb


Bastian Borchers
Bastian Borchers

Redakteur Schaumburger Wochenblatt

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