Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund in Rodenberg, Ulrich Stechel, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass das Bundessozialgericht in seinen Urteilen vom 25. Juni entschieden hat, dass Ehegatten in die ungünstigere Steuerklasse wechseln dürfen, um damit anschließend mehr Elterngeld zu erhalten. Ein solcher Schritt sei eine legale steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeit und könne den Eltern nicht als Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden.
Die betroffenen Eltern erhalten zum Einen ein höheres Elterngeld und zum Anderen gleichen sich die unterschiedlichen Belastungen beim Lohnsteuerabzug spätestens bei der nachfolgenden Einkommenssteuerveranlagung wieder aus. Alle Betroffenen können sich nun für die für sie letztlich günstigere Steuerklassenkombination entscheiden. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.steuerverbund.de.