Seit Anfang April ist der Besitz von Cannabis in Deutschland nicht mehr automatisch verboten. Wer 18 Jahre und älter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Die Teillegalisierung gilt zwar nur für Erwachsene. Effekte, beziehungsweise Auswirkungen, werden aber auch andernorts erwartet und bringen Fragen zutage, die durchaus noch Klärungsbedarf aufzeigen. Wir wollten von der Bundestagsabgeordneten Marja-Liisa Völlers (SPD) wissen, was sie von der Teillegalisierung von Cannabis hält und wie sie zur bereits geplanten Änderung des Gesetzes steht?
„Ich akzeptiere einen Paradigmenwechsel hin zu einer neuen, progressiveren Drogenpolitik“, betont Völlers. „Dazu gehört die Entkriminalisierung der Konsumentinnen und Konsumenten von Cannabis durch einen regulierten Eigenbedarf in Verbindung mit einem gesundheitspolitischen Ansatz und einem vorbildlichen Kinder- und Jugendschutz und perspektivisch eine Entlastung von Polizei und Justiz. Meiner Meinung nach wird das aktuelle Gesetz diesem Anspruch aber noch nicht ganz gerecht.“
Statt einer kontrollierten Abgabe von Cannabis in lizenzierten und staatlich regulierten Geschäften werde nun der schwer kontrollierbare Eigenanbau freigegeben. Dies stellen die Polizei und Justiz vor enorme Herausforderungen. „Die Mehrbelastung tragen hier vor allem die Landesbehörden, da die Länder für die Umsetzung zuständig sind. Deren Interessen und Kritikpunkte wurden aus meiner Sicht nicht ausreichend berücksichtigt.“
Sie hätte sich eine restriktivere Lösung gewünscht, die dem Anbau und der Abgabe von Cannabis klarere Grenzen setzt. Bei der Umsetzung hätte es ihrer Ansicht nach auch einen größeren Konsens mit den Bundesländern geben müssen. Völlers: „Außerdem weiß ich wie sehr auch Jugendliche und junge Erwachsene mit Cannabis konfrontiert sind. Deshalb fehlt mir in der jetzigen Form des Gesetzes ein ausreichender Kinder- und Jugendschutz. Immerhin wurde eine Evaluation im Gesetz verankert, so dass wir in Zukunft evidenzbasiert die bestehende Gesetzesgrundlage kontinuierlich verbessern können.“
Trotz der aufgezählten Mängel sei es der richtige Schritt, die Teillegalisierung von Cannabis umzusetzen. „Damit haben wir Wort gehalten und den Koalitionsvertrag umgesetzt.“ Trotz der vielen Kritikpunkte konnte die Bundestagsabgeordnete am Ende aber nur zustimmen, „weil mir die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion in Aussicht gestellt haben, dass es noch Änderungen am Gesetz geben wird“, hebt die Politikerin hervor. Die Bundesregierung und insbesondere die SPD-geführten Bundesländer haben sich im Rahmen einer Protokollerklärung während der Verhandlungen auf notwendige Anpassungen des Gesetzes zum 1. Juli 2024 verständigt, die im Rahmen eines weiteren Cannabis-Gesetzentwurfs umgesetzt werden sollen.
„Zum einen wird auf Wunsch der Länder die bereits im Cannabisgesetz vorgesehene Evaluation ausgeweitet, die Kontrolle von Anbauverbänden durch die Länder flexibilisiert und den Ländern ein Handlungsspielraum im Umgang mit Großanbauflächen eingeräumt.“ Darüber hinaus sei die Entwicklung eines Fortbildungsangebotes durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für Fachkräfte der Suchtprävention vorgesehen.