Kontrolle schwierig – Ordnungsbehörden und Polizei überfordert?
Seit Anfang des Monats ist der Besitz von Cannabis in Deutschland nicht mehr automatisch verboten. Wer 18 Jahre und älter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Es geht explizit um den Eigengebrauch. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten. Die Teillegalisierung gilt zwar nur für Erwachsene. Effekte, beziehungsweise Auswirkungen, werden aber auch andernorts erwartet und bringen Fragen zutage, die durchaus noch Klärungsbedarf aufzeigen. Einige schon im Vorfeld des neuen Gesetzes aufgelaufene Fragen sollen hier beantwortet werden. Hierzu haben wir Kontakt mit Bundestagsabgeordneten aus dem Landkreises Schaumburg aufgenommen und nachgefragt. Aufgrund von Urlaubszeiten konnte bisher nur Katja Keul, Bundestagsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, Auskunft geben.