Bald mehr Tempo 30 in den Ortschaften?
Eine Anfang Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossene Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sieht vor, dass die Behörden vor Ort künftig mehr selbst anordnen dürfen. Somit können Kommunen einfacher die Tempo-30-Strecken einführen. Außerdem soll es möglich sein, zwei Tempo-30-Strecken miteinander zu verbinden, wenn nicht mehr als 500 Meter zwischen ihnen liegen. Das neue Gesetz gibt außerdem neue Befugnisse bei Bewohnerparken sowie bei Bus- und Fahrradspuren.