Um den Einstieg in das Berufsleben zu schaffen, stellen die Bundesregierung wie auch weitere staatliche Ebenen eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten bereit. Dazu gehört die sogenannte Ausbildungsgarantie, die in eine außerbetriebliche Ausbildung führt, wenn trotz Bemühungen keine Stelle bei einem Arbeitgeber gefunden werden konnte.
Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, die duale Ausbildung zu stärken. Ein Instrument dazu ist die sogenannte Ausbildungsplatzgarantie, die im Sommer 2024 noch einmal ausgeweitet wurde.
Bisher konzentrierte sich diese auf sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche. Nun können die Arbeitsagenturen und Jobcenter mit diesem Instrument auch weitere Personenkreise unterstützen. So können jetzt auch zum Beispiel junge Menschen auf diese Weise gefördert werden, die in einer Region leben, in der es wenig Ausbildungsplätze gibt.
Die dann angebotene außerbetriebliche Ausbildung findet in der Regel bei einem Bildungsträger statt. Aber auch wenn dieser Weg eingeschlagen ist, bleibt der Wechsel in eine betriebliche Ausbildung das Ziel. Gelingt dieses, sollen die jugendlichen durch denselben Träger weiter betreut werden, so das dahinter stehende Konzept. Wichtig kann die außerbetriebliche Ausbildung auch für junge Menschen werden, die aus ihrer Ausbildung beispielsweise wegen der Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebes ausscheiden mussten. Gelingt dann kein Wechsel in eine andere betriebliche Ausbildung, kann die Ausbildung auch außerbetrieblich fortgesetzt werden.
Weitere Instrumente kommen hinzu, um Jugendliche in eine vollqualifizierte Ausbildung zu bringen und gleichzeitig die Wirtschaft in ihrem Fachkräftebedarf zu unterstützen.
So können junge Menschen zum Beispiel ein Berufsorientierungspraktikum in einem Betrieb absolvieren, wenn sie keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Hier können sie Inhalt und Alltag einer möglichen Ausbildung vorab kennen lernen. Die Arbeitsagenturen können Fahrt- und Unterkunftskosten für die ein- bis sechswöchigen Praktika übernehmen.
Möglich ist auch eine Einstiegsqualifizierung als Langzeitpraktikum über vier bis zwölf Monate, für junge Menschen, die Probleme beim Finden einer Ausbildungsstelle haben. Sie sollen hier berufliche Grundlagen erwerben. Ein Arbeitgeber, der eine solche Qualifizierung betreut, kann dafür Zuschüsse erhalten.
Fehlt es am nötigen Geld, um die während einer Ausbildung anfallenden Kosten zu decken, kann die Berufsausbildungsbeihilfe greifen. Sie wird von der Agentur für Arbeit gezahlt zum Erwerb eines anerkannten Ausbildungsberufs. Dies erfolgt zum Beispiel, wenn die jungen Leute während der Lehre nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und die elterliche Wohnung nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann und die erforderlichen Mittel nicht anderweitig aufgebracht werden können.
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