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Stadtjurist Jan Boße nennt Zahlen: „76.959,59 Euro Verfahrenskosten hat die Stadt Rinteln bislang für Prozesse gegen die Genehmigung der Windkraftanlagen bezahlt!” (Foto: ste)

Denkmalschutz spricht nicht gegen den Bau von Windkraftanlagen

Die Kernaussage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipig ist klar und eindeutig: „Die Errichtung der Windkraftanlagen verstößt nicht gegen Denkmalschutzrecht!” Damit scheiterte die Eigentümerin des im Stadtgebiet von Rinteln gelegenen Denkmals Gut Echtringhausen, Britta Steuer, mit ihrem Begehren, die Windkraftanlagen aufgrund der Beeinträchtigung des Denkmals zu verhindern. Die Genehmigung hatte der beklagte Landkreis Schaumburg in 2016 erteilt. Auch das erstinstanzlich zuständige Verwaltungsgericht Hannover sah keine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Gutes durch die beantragten Windenergieanlagen und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte mit Urteil vom 21. Februar letzten Jahres eine gleiche Rechtsauffassung. Weder sei ein Verstoß gegen Denkmalschutzrecht feststellbar, noch gegen Vorschriften zum Schutz der Bewohner vor übermäßiger Beeinträchtigung durch Schallimmissionen und Schattenwurf. Jetzt wies auch das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 19. Dezember 2023 die Beschwerde gegen das Urteil zurück. „Damit ist höchstrichterlich bestätigt worden, dass das öffentliche Interesse an der Errichtung der Windenergieanlagen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien dem Interesse an der unveränderten Erhaltung bzw. Wahrnehmung des Denkmals überwiegt”, so die getproject GmbH & Co. KG in einer Pressemeldung. Zwei Windkraftanlagen sollen errichtet und betrieben werden und die Fachabteilungen der Genehmigungsbehörde und der Landkreis Schaumburg hatten auf der Grundlage zahlreicher Untersuchungen und Gutachten die Eignung des Standortes festgestellt.
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