Denkmalschutz spricht nicht gegen den Bau von Windkraftanlagen | Schaumburger Wochenblatt

06.03.2024 15:17

Denkmalschutz spricht nicht gegen den Bau von Windkraftanlagen

Stadtjurist Jan Boße nennt Zahlen: „76.959,59 Euro Verfahrenskosten hat die Stadt Rinteln bislang für Prozesse gegen die Genehmigung der Windkraftanlagen bezahlt!” (Foto: ste)
Stadtjurist Jan Boße nennt Zahlen: „76.959,59 Euro Verfahrenskosten hat die Stadt Rinteln bislang für Prozesse gegen die Genehmigung der Windkraftanlagen bezahlt!” (Foto: ste)
Stadtjurist Jan Boße nennt Zahlen: „76.959,59 Euro Verfahrenskosten hat die Stadt Rinteln bislang für Prozesse gegen die Genehmigung der Windkraftanlagen bezahlt!” (Foto: ste)
Stadtjurist Jan Boße nennt Zahlen: „76.959,59 Euro Verfahrenskosten hat die Stadt Rinteln bislang für Prozesse gegen die Genehmigung der Windkraftanlagen bezahlt!” (Foto: ste)
Stadtjurist Jan Boße nennt Zahlen: „76.959,59 Euro Verfahrenskosten hat die Stadt Rinteln bislang für Prozesse gegen die Genehmigung der Windkraftanlagen bezahlt!” (Foto: ste)

Die Kernaussage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipig ist klar und eindeutig: „Die Errichtung der Windkraftanlagen verstößt nicht gegen Denkmalschutzrecht!” Damit scheiterte die Eigentümerin des im Stadtgebiet von Rinteln gelegenen Denkmals Gut Echtringhausen, Britta Steuer, mit ihrem Begehren, die Windkraftanlagen aufgrund der Beeinträchtigung des Denkmals zu verhindern. Die Genehmigung hatte der beklagte Landkreis Schaumburg in 2016 erteilt. Auch das erstinstanzlich zuständige Verwaltungsgericht Hannover sah keine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Gutes durch die beantragten Windenergieanlagen und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte mit Urteil vom 21. Februar letzten Jahres eine gleiche Rechtsauffassung. Weder sei ein Verstoß gegen Denkmalschutzrecht feststellbar, noch gegen Vorschriften zum Schutz der Bewohner vor übermäßiger Beeinträchtigung durch Schallimmissionen und Schattenwurf. Jetzt wies auch das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 19. Dezember 2023 die Beschwerde gegen das Urteil zurück. „Damit ist höchstrichterlich bestätigt worden, dass das öffentliche Interesse an der Errichtung der Windenergieanlagen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien dem Interesse an der unveränderten Erhaltung bzw. Wahrnehmung des Denkmals überwiegt”, so die getproject GmbH & Co. KG in einer Pressemeldung. Zwei Windkraftanlagen sollen errichtet und betrieben werden und die Fachabteilungen der Genehmigungsbehörde und der Landkreis Schaumburg hatten auf der Grundlage zahlreicher Untersuchungen und Gutachten die Eignung des Standortes festgestellt.

76.959,59 Euro Verfahrenskosten

Die Stadt Rinteln klage jedoch weiterhin gegen das behördliche Einvernehmen des Landkreises Schaumburg. Am 12. März findet eine mündliche Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Lüneburg dazu statt. Rintelns Stadtjurist Jan Boße dazu: „Der Verlauf des Termins und der Ausgang des Verfahrens ist abzuwarten. Über den Gang des Verfahrens wurde und wird der Rat regelmäßig informiert. Dort sind auch die bisherigen Entscheidungen über die jeweiligen Verfahrensschritte getroffen worden. Dies wird auch weiterhin angesichts der Bedeutung der Angelegenheit so gehandhabt!” Bislang, so Boße auf Nachfrage des SW, wurden im Rahmen des genannten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens Gebühren in Höhe von insgesamt 76.959,59 Euro gezahlt. Dabei sind noch keine Personalkosten eingerichtet, die in der Verwaltung zur Bearbeitung angefallen sind. Getproject mutmaßt: „Es ist aber davon auszugehen, dass jeweils die unterlegene Partei sich an das Bundesverwaltungsgericht wenden wird, so dass eine rechtskräftige Entscheidung in dieser Sache noch Jahre dauern kann. Vorher kann auch nicht mit dem Bau der Anlagen begonnen werden!”


Sonja und Stephan Weichert
Sonja und Stephan Weichert

Freie Journalisten

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