Leitet Kommunalaufsicht förmliches Verfahren gegen Gemeinde Hülsede ein? | Schaumburger Wochenblatt

26.09.2024 10:06

Leitet Kommunalaufsicht förmliches Verfahren gegen Gemeinde Hülsede ein?

Bisherige Sanierungspläne dieses Parkplatzes verstoßen gegen geltendes Recht. (Foto: gk)
Bisherige Sanierungspläne dieses Parkplatzes verstoßen gegen geltendes Recht. (Foto: gk)
Bisherige Sanierungspläne dieses Parkplatzes verstoßen gegen geltendes Recht. (Foto: gk)
Bisherige Sanierungspläne dieses Parkplatzes verstoßen gegen geltendes Recht. (Foto: gk)
Bisherige Sanierungspläne dieses Parkplatzes verstoßen gegen geltendes Recht. (Foto: gk)

In vollem Umfang gibt die Kommunalaufsicht des Landkreises Schaumburg der Ratsgruppe CDU/GRÜNE im Rat Hülsede recht, bei der Beurteilung eines Ratsbeschlusses zur „Sanierung des Parkplatzes an der Kreisstraße 57“, durch die Ratsmitglieder von Hülseder Gegenwind und der SPD. Demnach geht die Kommunalaufsicht – nach Einbeziehung von Stellungnahmen verschiedener Fachbehörden und nach eingehender Prüfung – davon aus, „dass der gefasste Beschluss gegen geltendes Recht verstößt“.

Was dem vorausgegangen ist: In der Ratssitzung vom 20. Februar dieses Jahres verweigerten die Ratsmitglieder der Gruppe CDU/GRÜNE im Hülseder Rat die Abstimmung über einen Beschluss zur Sanierung des Parkplatzes an der Kreisstraße 57, auf dem Hintergrund der Überzeugung der Gruppe CDU/GRÜNE, dass der gestellte Antrag zur Parkplatzsanierung „voller Rechtsverletzungen ist und die Gemeinde rechtlich angreifbar macht“ (wir berichteten darüber). Besonders kritisierte die CDU/GRÜNE-Gruppe, dass über Flächen in Privateigentum und in Eigentum des Landkreises über die Köpfe der Eigentümer hinweg entschieden werden soll, „um eine Rechtsgrundlage durch eine Beschlussfassung zu erwirken“, die die Verwaltung zum Handeln im Sinne von Gegenwind und SPD bringt, weil sie dann dazu beauftragt‘ ist. Instanzen des Landkreises sollten zudem erst im Nachhinein dazu befragt werden beziehungsweise ihre Erlaubnis geben.

Der Beschluss sah folgende wesentliche Punkte vor: Die Schaffung eines befestigten, abgesenkten Bürgersteigs vom Ende der Pflasterung an der Haltestelle bis zum Nebeneingang Sportplatz. Damit gleichzeitig die Befestigung der östlichen Auffahrt auf die K57. Außerdem das Freischneiden und Wiederherstellen des Nebeneingangs zum Sportplatz, das Entfernen der aufgelaufenen, erkrankten Eschen im südöstlichen Bereich, Umpflanzen der Säuleneichen, Entfernen der Poller, Schottern der freigewordenen Flächen für eine effizientere Parkraumnutzung.

Die vierseitige und sehr ausführliche Erklärung der Kommunalaufsicht wird sehr deutlich: Nach den von CDU und Grüne zur Verfügung gestellten Informationen „ist ein wesentlicher Aspekt im Zuge der beabsichtigten Sanierung, dass ein befestigter, abgesenkter Bürgersteig vom Ende der Pflasterung an der Haltestelle bis zum Nebeneingang Sportplatz geschaffen werden soll. Gleichzeitig soll die östliche Auffahrt auf die K57 befestigt werden. Nach Auskunft des hiesigen Liegenschaftsamtes ist die Gemeinde Hülsede Eigentümerin der Parkfläche, während der Landkreis Schaumburg Eigentümer nicht nur der angrenzenden K57, sondern auch der westlichen und östlichen Einfahrt auf das Kreisflurstück ist“. Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Hülsede sowie dem Landkreis für die gesamte Parkfläche inklusive Ein- und Ausfahrten bestünden demnach nicht. Außerdem sei der Landkreis Schaumburg als Grundstückseigentümer bisher nicht an den Umgestaltungsplänen beteiligt worden. „Insofern ist festzuhalten“, heißt es in der Stellungnahme der Kommunalaufsicht weiter, „dass durch die geplanten Befestigungen ohne Zustimmung des Landkreises Schaumburg oder ohne Absprachen mit diesem in dessen Eigentum eingegriffen werden soll“. Ferner sei davon auszugehen, dass der gefasste Beschluss gegen die Vorschriften aus der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) verstoßen könnte. Grundsätzlich ist für Baumaßnahmen eine Genehmigung durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde notwendig.

„Wir als CDU/Grüne-Gruppe haben bei der Verwaltung im Vorfeld mehrfach darauf hingewiesen, dass der Antrag 5.3: Sanierung des Parkplatzes an der K57, vom Hülseder Gegenwind und der dazu geholten SPD voller Rechtsverletzungen sei und die Gemeinde rechtlich angreifbar machen würde“, heißt es in einer entsprechenden Erklärung. Gleiches betreffe auch betroffenes Privateigentum. „Der Eigentümer versendete fünf Tage vor der Beschlussfassung in einer Mail sein Entsetzen über eine solche Maßnahme an seinem Eigentum, ohne vorher gefragt worden zu sein. Es wurde deutlich zum Ausdruck gebracht, dass dies definitiv nicht gewünscht war und dass dies auf der Sitzung deutlich zu machen sei. Diese wichtige Information erfolgte ausschließlich durch die CDU-Grüne Gruppe und wurde komplett ignoriert“, so die weitere Erklärung der CDU/Grüne-Gruppe.

Schon länger beobachte die CDU/Grüne Gruppe im Hülseder Rat „diese Art der Vorgehensweise“, so die Kritik. Inzwischen sei es bereits der vierte Antrag, der den Rat Hülsede auffordert über den eigenen Wirkungskreis hinaus entscheiden zu lassen und höherrangiges Recht wissentlich zu missachten. „Es sollen mit einem Antrag Tatsachen geschaffen werden – und im Nachhinein kümmert man sich um Recht und Gesetz.“ Auf diesem gesamten Hintergrund habe die CDU/Grüne-Gruppe letztlich die Abstimmung über den Beschluss zur Parkplatzsanierung boykottiert und sich geweigert, darüber abzustimmen.

Die Kommunalaufsicht teilte daher mit: „Um die Umsetzung und Ausführung des gefassten Beschlusses zu verhindern, ist beabsichtigt, vom kommunalaufsichtlichen Mittel der Beanstandung ... Gebrauch zu machen und insoweit ein förmliches Verfahren gegen die Gemeinde Hülsede einzuleiten.“ Ungeachtet dessen stehe es dem Rat frei, „den gefassten Beschluss durch einen neu herbeizuführenden Ratsbeschluss aufzuheben. Der herbeizuführende Ratsbeschluss könnte in Form einer vollständigen Aufhebung des bestehenden Beschlusses erfolgen. Alternativ könnte auch eine Änderung des bestehenden Inhaltes dahingehend beschlossen werden, dass die Verwaltung der Gemeinde Hülsede beauftragt wird, die Realisierung der angedachten Sanierung mit ihren Einzelmaßnahmen rechtlich zu überprüfen.“


Winfried Gburek
Winfried Gburek

Freier Redakteur Schaumburger Wochenblatt

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