Grundsteuerbescheide kommen später | Schaumburger Wochenblatt

Grundsteuerbescheide kommen später

Die Abgabebescheide für die Grundsteuer aus dem Rathaus verzögern sich. (Foto: gk)
Die Abgabebescheide für die Grundsteuer aus dem Rathaus verzögern sich. (Foto: gk)
Die Abgabebescheide für die Grundsteuer aus dem Rathaus verzögern sich. (Foto: gk)
Die Abgabebescheide für die Grundsteuer aus dem Rathaus verzögern sich. (Foto: gk)
Die Abgabebescheide für die Grundsteuer aus dem Rathaus verzögern sich. (Foto: gk)

Das Verwaltungs-Team hat in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass sich der Versand der Grundsteuer-Abgabenbescheide in der Samtgemeinde Rodenberg in Folge der Reform in diesem Jahr verzögert. Die Bescheide sollen nun von Mitte Februar bis Anfang März verschickt werden.

In vielen anderen Teilen Schaumburgs sind die Grundsteuerabgabenbescheide bei den Bürgern angekommen. Dabei haben sich in manchen Fällen deutliche Veränderungen der Steuerhöhe ergeben. Im Bereich der Samtgemeinde Rodenberg verzögert sich der Versand der Bescheide. Hintergrund seien „die umfangreichen Änderungen im Rahmen der Grundsteuerreform”. „Wir möchten unsere Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, dass die Bescheide, die normalerweise zu Beginn des Jahres versendet werden, in diesem Jahr später als gewohnt zugestellt werden”, heißt es in der Mitteilung.

Die Reform der Grundsteuer erfordere umfangreiche Anpassungen in den Verwaltungssystemen, um die neuen Bewertungsgrundlagen korrekt zu integrieren. Dies habe zu einer zeitlichen Verzögerung geführt, da die benötigten Daten und Berechnungen noch finalisiert werden müssten.

Die Bescheide würden nun Mitte Februar bis Anfang März verschickt. „Die Verwaltung bittet um Verständnis für diese Verzögerung”, so die Mitteilung. Am 15. Februar 2025 würden keine Abbuchungen durch die Samtgemeindekasse getätigt. Die erste Fälligkeit werde auf den 15. März 2025 verschoben.

„Bitte leisten Sie noch keine Zahlungen auf Grundlage der alten Abgabenbescheide. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld in dieser Angelegenheit”, betont das Verwaltungsteam.

In vielen Samtgemeinden und Städten Schaumburgs sind die Bescheide bereits versandt. Den Kommunen wird empfohlen, die Hebesätze so zu fassen, dass ihre Einkünfte aus der Grundsteuer insgesamt auf demselben Niveau bleiben, wie vor der Reform. (Diese Aufkommensneutralität ist eine Empfehlung, keine gesetzliche Auflage. Es liegt in der Befugnis der Gemeinden, die Höhe ihrer Grundsteuersätze zu bestimmen). Diese Aufkommensneutralität zu erreichen, ist durchaus knifflig. Sinn der Grundsteuerreform war es, die der Grundsteuer zugrundeliegende Bewertung der Grundstücke zu aktualisieren. Die bisherige Bewertung war mehrere Jahrzehnte alt. Die Auswirkungen dieser Neubewertung zu kalkulieren, stellt die Verwaltungsteams in allen Kommunen vor eine gehörige Herausforderung.

Zu beachten ist, dass die Aufkommensneutralität dieser Steuerart für die jeweilige Gemeinde nicht automatisch bedeutet, dass der einzelne Steuerzahler die gleiche, oder eine sehr ähnliche Summe an das Finanzamt abgibt wie bisher. Mancher Grundstücksbesitzer wird auch mehr bezahlen müssen, mancher weniger. Dies ist ein Stück weit Sinn der Reform. Hat sich der Wert eines Grundstückes im Laufe der vergangenen Jahrzehnte im Verhältnis erhöht, wird auch die Grundsteuer steigen. Foto: gk


Bastian Borchers
Bastian Borchers

Redakteur Schaumburger Wochenblatt

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