Der Rodenberger Verwaltung fehlen Grundvoraussetzungen, um überhaupt entsprechend ihres Auftrags arbeiten zu können: Ausreichend Arbeitsplätze. Das Problem ist nicht neu. Samtgemeindedirektor Dr. Thomas Wolf hat in der Vergangenheit oft darauf hingewiesen. Derzeit weist das Rathaus 49 Arbeitsplätze aus. Zwölf zusätzliche Arbeitsplätze werden dringend benötigt, einschließlich der bereits genehmigten Stellen und einem Ausbildungsbüro (wir berichteten). Die Zeit drängt. Eine Lösung muss schnell sach- und fachgerecht gefunden werden. Dazu gehört auch die Barrierefreiheit.
Der daher von der Verwaltung unterbreitete Vorschlag, hierfür die derzeit leerstehende Ratskellerscheune in Rodenberg, unmittelbar gegenüber dem Rathaus, einzurichten, würde nach Ansicht der Verwaltung sehr schnell umsetzbar sein und vor allem auch die besten Voraussetzungen für die Barrierefreiheit eines Bürgerbüros bieten. Die Räumlichkeit ist ebenerdig. Während die CDU diesen Vorschlag im Finanzausschuss auch aus dieser Sicht befürwortete, „um die Verwaltung dadurch auch an einem Ort konzentriert zu halten“, wurde von der SPD ein Gegenvorschlag eingebracht, hierfür den bestehenden Seminarraum im Obergeschoss des ehemaligen Casala-Gebäudes in Lauenau zu nutzen. Der allerdings liegt im oberen Stockwerk und ist nur über ein ausgedehntes Treppenhaus zu erreichen. Von Barrierefreiheit keine Spur. Dass sei kein Problem, so die Vertreter der SPD in der Dezembersitzung des Finanzausschusses, da man sicherlich einen Fahrstuhl installieren könne. Über die zusätzlichen Kosten wollte man nicht groß diskutieren.
Spätestens bei der Frage der Barrierefreiheit hätte sich der Behindertenbeirat der Samtgemeinde zu Wort melden müssen. Aber still ruht der See. Warum, wollten wir wissen. Nachdem Dennis Krößmann, der Vorsitzende des Behindertenbeirates, dieser Zeitung auf Anfrage zunächst eine Stellungnahme zugesagt hatte, zog er die Zusage kurzfristig wieder zurück. In der Begründung heißt es: „Wir sind nur beratend in den Ausschüssen und in den Räten der Samtgemeinde tätig. Die Verwaltung, also Herr Wolf, Frau Kutscha oder Amtsleiter der einzelnen Ämter beauftragen uns zu einer Stellungnahme für anstehende Projekte, die in unserer Samtgemeinde anstehen. Wir geben dann eine Stellungnahme für die Bereiche Inklusion und Barrierefreiheit ab. Im vorliegenden Fall liegen uns nur die Erkenntnisse aus der Zeitung vor. Seitens der Verwaltung beziehungsweise der Ratsherren des Samtgemeinderates wurden wir noch zu keiner Stellungnahme zu dieser Thematik aufgefordert.“
Aber „Beiräte werden in den Kommunen gerade mit dem Ziel eingesetzt, das Fachwissen und die Erfahrung sachkundiger Einwohner im Interesse einer hohen Qualität der gemeindlichen Entscheidungen zu mobilisieren“, erklären entsprechende kommunalpolitische Foren. Demnach sollen Beiräte wie die Ausschüsse die Beratung und Beschlussfassung für die Entscheidungsträger vorbereiten, indem sie zu den jeweiligen Verhandlungspunkten eine Bewertung und Wichtung vornehmen, unterschiedliche Entscheidungsvarianten entwickeln, die Vorzüge und Nachteile der jeweiligen Varianten aufzeigen und dem Rat eine bestimmte Empfehlung unterbreiten. Durch die Einbeziehung von Beiräten „wird eine Erweiterung des Erkenntnishorizonts erwartet, wodurch die Qualität der gemeindlichen Entscheidungen insgesamt erhöht werden kann. Vor allem aber kann die Integration ihrer fachlichen Kompetenz in den kommunalen Willensbildungsprozess die allgemeine Akzeptanz der daraus hervorgehenden Ratsbeschlüsse fördern“.
Mehr noch: Über die bloße Vorberatung hinausgehend haben die Beiräte auch die Möglichkeit, eine Initiativfunktion wahrzunehmen, von der der Behindertenbeirat der Samtgemeinde Rodenberg offenbar keinen Gebrauch macht. Der Beirat kann sich also nicht nur zu Ratsvorlagen äußern, sondern selbst die Initiative ergreifen, um bestimmte Angelegenheiten zur Beratung und Entscheidung in den Rat einzubringen. „Der Beirat wird so in seinem Aufgabenkreis als eine Art Ideenwerkstatt wirksam, aus der er dann eigenständige Vorschläge für die Gremien unterbreitet. Zur Wahrnehmung ihrer Initiativfunktion haben Beiräte das Recht, im Rahmen ihres Aufgabenkreises Anträge an den Rat zu stellen. Daraus erwächst für ihn die Pflicht, sich mit diesen Anträgen zu befassen und darüber eine Entscheidung herbeizuführen.“ In diesem Zusammenhang hat auch der Rodenberger Beirat ebenso ein Recht auf Information. In der aktuellen Stellungnahme des Behindertenbeirates heißt es hingegen: „Wir können erst dann eine Stellungnahme abgeben, wenn seitens des Rates eine Beschlussvorlage für eine der diskutierten Varianten vorliegt und wir, wie oben beschrieben, beauftragt werden“, so Dennis Krößmann. „Uns liegen bisher auch keine Kenntnisse vor, was für Umbauten in Hinsicht auf die Barrierefreiheit zu leisten sind. Bei dem viel diskutierten Seminarraum in Lauenau, hat die SPD selber eingesehen, dass hier keine Barrierefreiheit existiert. Hier haben wir als Behindertenbeirat bereits im Mai 2023 einen Antrag gestellt, dass ein Außenaufzug Am Markt 3 installiert werden soll. Dieser wurde aufgrund der Finanzen erst einmal zurückgestellt.“