LAUENAU (al). Der Streit um die Verlegung von Boule-Plätzen vom Marktplatz in den Volkspark geht in eine neue Runde. Binnen fünf Tagen hat die Bürgerinitiative „Pro Volkspark” nach eigenen Angaben 476 Unterschriften von Einwohnern des Fleckens gesammelt und die Listen dem Rathaus übergeben. Dies seien rund 40 Prozent mehr als die Mindestanzahl von 344 Stimmen. Hinter einem nach dem Kommunalverfassungsrecht möglichen Bürgerbegehren muss mindestens zehn Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung stehen. „Wir haben jetzt sogar schon fast 650 Unterstützer”, erklärte Dieter Meimbresse bei einem Pressetermin am Montag, um den die Bürgerinitiative direkt an der Süntelbuche im Volkspark gebeten hatte. Denn eine ihrer Hauptsorgen ist eine Gefährdung der unter Denkmalschutz stehenden Süntelbuche, wenn in ihrem Wurzelbereich Planier- und Verdichtungsarbeiten vorgenommen würden. Inzwischen sieht sich die Gruppe auch deshalb in ihrem Vorgehen bestätigt, weil – so der Wortlaut einer Pressemitteilung –”die Ablehnung eines Bouleplatzes im Volkspark durch die ganze Bevölkerung und quer durch alle Parteien” gehe. Die Mitteilung ist von Gudrun Rettky, Karl-Heinz Strecker und Sabine Titze-Dölz unterschrieben. Die beiden Letztgenannten gehörten früher der CDU- beziehungsweise der SPD-Fraktion im Lauenauer Rat an. In der Mitteilung wird die Sorge geäußert, dass die Gemeinde „vollendete Tatsachen” schaffen wolle. Es seien bereits Vermessungsarbeiten beobachtet worden. Beim Landkreis habe man zudem erfahren, dass noch keine Baugenehmigung beantragt worden sei. Bernhard Arnold, der vor Monaten als Erster mit seiner Kritik an den Bouleplätzen begonnen hatte, fürchtete deshalb, dass sich „die Gemeinde über die Bürgermeinung hinweg setzen” wolle. Titze-Dölz unterstrich, keine Boule-Gegnerin zu sein: „Wir wollen nur einen grünen Volkspark haben.” Die Bürgerinitiative erneuerte deshalb ihre Forderung, der Bouleclub, der sich im Volkspark etablieren wolle, möge das Angebot des Sportvereins Victoria annehmen und sich im Sportpark ansiedeln. Damit wäre allen Seiten gedient. Auf Anfrage wehrte sich Gemeindedirektor Sven Janisch gegen Unterstellungen und auch gegen einen Leserbrief, in dem ihm eine unwahre Äußerung vorgeworfen worden sei. Die Formalien des Bürgerbegehrens würden „ordentlich nach dem Kommunalverfassungsrecht abgearbeitet” und durch den Verwaltungsausschuss in seiner nächsten Sitzung entschieden. Dies werde aus heutiger Sicht am 4. Dezember der Fall sein. Foto: al