Zum Vorwurf des Hundehalters: Er sei wie schon so oft in Richtung Deisterparkplatz unterwegs gewesen, als er von weitem gesehen haben will, „wie jemand auf den Wegen umherlief und etwas verstreute”. Als er den Landwirt ansprach, was er da verstreue, habe dieser geantwortet, „er verstreue überall Rattengift an den Gehwegen, weil dort die Mäuse und Ratten die Felder zerstören”. Laut Aussagen des Hundehalters hatte der Landwirt mehrere große Eimer Rattengift dabei. Aus Empörung über das Gehörte wählte der Hundehalter die Notrufnummer der Polizei. Die sei auch rasch vor Ort gewesen. Der Beamte erklärte dem Hundehalter, dass von ihrer Seite kein Handlungsbedarf bestehe.
Auf Nachfrage bestätigte die Polizei, dass der Landwirt sehr wohl das Recht hätte, auf seinem Grund und Boden Giftköder gegen Feldmäuse und andere Nager auszulegen. „Jeder Hundebesitzer hat selbst auf sein Tier zu achten”, so die Polizei in ihrer Einschätzung. Eigentlich betrete der Hund ja „fremdes Eigentum”, wenn er auf beackerten Feldern und Wiesen herumstromere. „Da hat jeder die Verantwortung für sein Tier”, macht die Polizei deutlich.
Auch der Tierschutz sieht vornehmlich die Hundehalter in der Pflicht darauf zu achten, dass ihre Vierbeiner sich nicht an fachmännisch ausgelegte Giftköder „vergreifen”. Immer unter der Voraussetzung, dass dies nach den Vorschriften passiert. „Der Artenschutz steht natürlich ganz oben an, auch für die Landwirte”, so die Vorsitzende des Tierschutzvereins Rodenberg, Bad Nenndorf und Umgegend. „Generell darf der Landwirt den Giftweizen nicht großflächig ausstreuen, sondern nur in kleinen Mengen in Löcher einbringen. Und immer so, dass Menschen und Tiere nicht in Mitleidenschaft gezogen werden”, betont die Tierschützerin. Für Hundehalter gelte eine Obhutspflicht.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen wertet den Vorgang ähnlich. Die Präparate gegen Feldmäuse dürfen nicht offen ausgelegt werden. Eine „verdeckte Anbringung” ist geboten, so ein Experte aus dieser Behörde. Grundsätzlich sei festzuhalten, dass ein Hund auf einem bestellten Feld „nichts zu suchen habe”. Hundehalter sollten nicht sorglos ihre Tiere in der Feldmark herumlaufen lassen. Das Ausbringen von so genannten „Rodentiziden”, einem chemischen Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren, sei in der Landwirtschaft gute Praxis. Eine Beschilderung der Bereiche, in denen diese Fraßköder ausgelegt wurden, sei nicht praktikabel und auch nicht vorgeschrieben.
Der betroffene Landwirt sieht sich mittlerweile einer Art „Hetzkampagne” ausgesetzt. Es könne keine Rede davon sein, er habe „großflächig Gift verstreut”. Und auch die Behauptung des Tierhalters, er habe mehrere große Eimer Rattengift bei sich gehabt, sei gelogen. „Ich habe fünf bis zehn Kügelchen von dem Giftweizen in Löcher gelegt und nichts gestreut.”
Der Vorfall ist auf Facebook veröffentlicht worden, auch mit einem Foto des Privatautos des Landwirts, auf dem das Kennzeichen zu lesen ist. Auf verschiedenen Feldabschnitten haben Unbekannte Schilder mit dem Hinweis auf „Gift” angebracht. „Da ist eine unglaubliche Hass- und Hetztirade in Gang gebracht worden, die ich nicht mehr hinnehmen kann, auch mit Rücksicht auf das Wohl meiner Familie”, wehrt sich der Rodenberger Landwirt, der inzwischen einen Anwalt eingeschaltet hat.