AdU-Geschäftsführer Mefus appellierte an seine Mitgliedsunternehmen, Kurzarbeit frühzeitig in Anspruch zu nehmen, um rechtzeitig auf die Krise zu reagieren. „Die Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld sind für mich eines der Herzstücke des Konjunkturpaketes II”, betont Mefus. Rose nannte die wichtigsten Neuerungen: „Bereits zum Jahreswechsel wurde die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf 18 Monate erhöht. Mit dem Konjunkturpaket II plant die Bundesregierung, die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld und die Antragstellung zu vereinfachen und die Unternehmen zur Hälfte von den Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten. Außerdem kann die Agentur für Arbeit ganz oder teilweise die Kosten der Weiterbildung von Arbeitnehmern während produktionsfreier Zeiten übernehmen. Die Förderung war zunächst nur für gering qualifizierte Arbeitnehmer möglich, die zum Beispiel keinen Berufsabschluss haben. Jetzt können auch die Weiterbildungskosten von qualifizierten Arbeitnehmern gefördert werden”. In der Agentur für Arbeit Hameln berät und unterstützt ein Team aus erfahrenen Sachbearbeitern und Arbeitgeber-Vermittlern von Kurzarbeit betroffene Betriebe und Arbeitnehmer. Ansprechpartner für Voraussetzungen und geplante Änderungen beim Kurzarbeitergeld ist Wilfried Ohlendorf, Teamleiter Kurzarbeit, 05151/909-550, E-mail: Hameln.Team-142-Kug-WB-Atg@arbeitsagentur.de.
Über Qualifizierung während Kurzarbeit beraten Vural Sevinc, Weiterbildungsberater, 05151/909-463, Hameln.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de und Sabine Brühl, 05721/933-712; Stadthagen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de. Weitere Informationen gibt es auch unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Finanzielle Hilfen und unter www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de. Ergänzende Hinweise zu den geplanten Änderungen beim Kurzarbeitergeld: Die Bundesregierung beabsichtigt als eine weitere Maßnahme zur Abwehr eines konjunkturellen Einbruchs Sonderregelungen für das Instrument „Kurzarbeitergeld” (Kug) im Rahmen des Konjunkturpaketes II.