Immer wieder sucht der Kommunalpolitiker mit Vorschlägen auf sich aufmerksam zu machen, die mitunter bis ins Groteske gehen. So wollte er vor Jahren das Hülseder Wasserschloss und die St. Ägidien-Kirche unter dem Schutz als UNESCO-Weltkulturerbe sehen. Beharrlich verfolgt er seinen Wunsch, die ehemalige Eisenbahnlinie durch das Deister-Sünteltal zu reaktivieren; einmal sogar mit der Idee, den Lauenauer Logistikpark mit einem Gütergleis anzubinden. Aktuell hat er wieder eine Petition beim Niedersächsischen Landtag eingereicht mit dem Ziel, dass wieder Züge zwischen Bad Nenndorf und Bad Münder rollen. Beim Landkreis regte er die Ausweisung verschiedener örtlicher Gebäude als Baudenkmäler an. Dem Rat schlug er vor, einen längst in Privatbesitz befindlichen Weg wieder zu öffnen. Inzwischen blickt er sogar schon in Nachbargemeinden. So wandte er sich 2012 gegen den Bau einer Maschinenhalle in Altenhagen II mit dem Hinweis auf ein Schutzgebiet „Hügellandschaft Altenhagen II”, das es gar nicht gibt. In Messenkamp möchte er Baudenkmale ausgewiesen wissen. Ein gleicher Vorstoß gilt Pohle. Nun hatte er sich wieder den Bereich des Nordsüntel vorgenommen. Das Gebiet zwischen der ehemaligen Waldgaststätte „Krackes Ruh” und der Grenze zur Gemarkung Raden wollte er schon 2013 vom Landkreis Schaumburg unter Naturschutz gestellt wissen. Damals war er komplett gescheitert. Nun unternahm er den nächsten Anlauf: Nach dem Naturschutzgesetz könne doch die Gemeinde selbst das Gebiet als „schützenswerten Landschaftsteil” ausweisen. Gleiches hatte er mit dem Meinser Bach im Sinn. Doch statt einer vorherigen mündlichen Anfrage stellte er gleich einen schriftlichen Antrag. Daraufhin fertigte der zuständige Bereichsleiter Jörg Döpke im Rodenberger Rathaus eine umfangreiche Stellungnahme, in der er zu dem Schluss kommt, dass der Bereich zwar von grundsätzlicher Bedeutung für Landschaftsbild, Tier- und Pflanzenarten sei. Inwieweit aber ein öffentliches Interesse an besonderen Schutzzwecken und -zielen vorhanden sei, wäre in Ensslens Antrag nicht dargestellt, sei aber „für eine fachliche Begründung der beantragten Satzung notwendig”. Döpke hielt ferner den Einsatz eines Fachplaners und die Beteiligung von Verbänden, Einwohnern und Grundstückseigentümern für erforderlich. Zudem müsste die Gemeinde etwa 4000 Euro an Verfahrenskosten bereitstellen: „Bisher”, schreibt Döpke weiter, „sind keine Mittel verfügbar”. Vielleicht waren es die Kosten, die den eifrigen Ratsherrn angesichts der leeren Gemeindekasse zurückgeschreckt haben. Jedenfalls zog er den Antrag zurück. Seine Begründung: Der Landkreis stehe vor einer neuen Kartierung der zu schützenden Gebiete. So lange wolle er nun abwarten. Foto: al