Die Großküche mit angeschlossenem Bistro ist eine eigenständige GmbH als hundertprozentige Tochter der Lebenshilfe. Gemeinsam erzeugen die 20 Mitarbeiter von denen zehn Integrationskräfte sind, täglich 3300 Essen, von denen etwa die Hälfte außerhalb Stadthagens an Kunden wie Horte, Kindergärten, Schulen und Seniorenheime geliefert wird. „Voraussetzung für die Anerkennung als Integrationskraft ist eine fünfzigprozentige Schwerbehinderung und die Bescheinigung der zuständigen Job-Agentur, dass jede andere Arbeit schwer vermittelbar ist”, erklärte Lebenshilfe-Geschäftsführer Bernd Hermeling im Gespräch mit Keul und Tautz. Anders als die Mitarbeiter in den Werkstätten handelt es sich bei den Integrationskräften um Arbeitnehmer, die dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Betriebsleiter Jörg Vogt berichtete, dass Pari proJob sich auf die individuellen Ansprüche der Integrationskräfte einstelle. Normal seien 30 Wochenstunden. Dass Küchenarbeit aber mit körperlicher Anstrengung einhergehe, sei auch bei Pari proJob klar. Hermeling erläuterte, dass 180.000 schwerbehinderten arbeitslosen Menschen ein Arbeitsplatzangebot von nur 23.000 Integrationsarbeitsplätzen gegenüberstehe. Völlig einig waren sich Keul und Tautz mit ihren Gesprächspartnern, dass es bei der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen ohne Arbeitsplatzangebot für Schwerbehinderte bezahlen, durchaus Luft nach oben gebe. Foto: privat