„Das ist völliger Quatsch”, klärt jetzt die Tierschutzvorsitzende Monika Hachmeister, die sich über solche Geschichten ärgert. „Wir nehmen die ganz normalen Pensionspreise.” Diese fangen bei zehn Euro für einen kleinen Hund an und enden bei 14 Euro für große Rassen. Dazu kommt eine Pauschale von 20 Euro für die Zeit und Arbeit, die das Unterbringen eines Fundhundes kostet. Müssen die Tierschützer den Vierbeiner während des Notdienstes abholen, etwa aus dem Auetal, kommen zehn Euro Spritkosten hinzu. Alles in allem macht das eine Gebühr von höchstens 44 Euro für eine „Übernachtung”. Für jede weitere Nacht fällt der jeweilige Pensionspreis an. Wie nun die 90 Euro ins Spiel gekommen sind, kann sich Hachmeister nicht erklären. Das einzige, was ihr dazu einfällt, obgleich es mit der Geschichte eigentlich nichts zu tun hat, ist die frühere Schutzgebühr von 90 Euro für die Übereignung einer Katze, inzwischen sind es aber auch 100 Euro.
Die Beträge in Bückeburg sind zudem weder überteuert noch willkürlich angesetzt, sondern gängige Praxis, wie eine Nachfrage bei den anderen Tierschutzvereinen im Landkreis Schaumburg ergeben hat. Im Tierheim Stadthagen fallen demnach Pensionskosten zwischen acht und zwölf Euro an, je nach Größe des Hundes. Müssen die Tierschützer den Vierbeiner irgendwo abholen, erhöht sich die Summe um Spritkosten und eine zusätzliche Spende. Der Tierschutzverein Rodenberg/Bad Nenndorf und Umgebung nimmt für die Unterbringung eines entlaufenen Hundes eine Gebühr zwischen 20 und 40 Euro. Diese richtet sich danach, ob der Hund abgegeben wird oder ob die Mitarbeiter mit ihrem Einsatzwagen ausrücken müssen, ob ihn die Tierauffangstation nur einen halben Tag oder etwa über Nacht versorgen muss. Jeder weitere Tag kostet den Besitzer etwa zehn Euro. „Umsonst können wir es leider nicht machen”, erklärt die Vereinsvorsitzende Jutta Schneider. Den Hund aufnehmen, einschätzen und unterbringen sowie den Zwinger einräumen, der danach auch wieder neu bestückt oder eventuell sogar desinfiziert werden muss – Bis der Vierbeiner zu seinem Recht gekommen ist, können mitunter zwei bis drei Stunden vergehen. Und die Mitarbeiter, die nicht nur ehrenamtlich arbeiten, müssen auch bezahlt werden.
Die Bad Nenndorfer Tierschützerin spricht aber noch ein ganz anderes Problem an: Manche Besitzer scheinen ihre Vierbeiner gar nicht zu vermissen. „Jeder Hundehalter hat eine Obhutspflicht. Wenn ich weiß, dass mir mein Tier seit einer halben Stunde aus den Augen gekommen ist, kann ich sowohl die Polizei als auch die örtlichen Tierschutzvereine anrufen, dass sie mich direkt benachrichtigen, falls er aufkreuzt.” Dann würden gar keine Kosten anfallen – ebenso wenn der ausgebüxte Vierbeiner bis zur Abholung bei seinem Finder bleiben kann. Und dann würden sich die Tierschützer auch mal über eine kleine Spende oder zumindest ein nettes Dankeschön für den unkomplizierten Ablauf freuen. „Eigentlich ist das alles ganz einfach”, gibt Schneider zu bedenken. Foto: jl/Symbolbild