Doch die Forderungen an den Landkreis Schaumburg sowie an die Klosterforstverwaltung des Landes Niedersachsen blieben bislang weitgehend ungehört. Dabei hat der seit über zehn Jahren bestehende „Dorfgemeinschaftsverein Kleinhegesdorf” 234 Unterschriften gesammelt, um dem Verlangen Nachdruck zu verleihen. „Wir sind doch nur 90 Wahlberechtigte”, macht Vorsitzende Michaela Knoche deutlich, dass auch die Bevölkerung von Algesdorf, Soldorf, Lyhren und Groß Hegesdorf die territoriale Beschränkung für nicht in Ordnung hält. Begonnen hatte alles schon im Jahr 2011. Am Schnittpunkt von Feldmark und Wald war ein tiefer Graben gezogen und der Bodenaushub unüberwindbar hoch auf den direkt benachbarten Weg gepackt worden. Dieser ist jedoch seit jeher als Parzelle in Flurkarten ebenso eingezeichnet wie eine direkt in den Wald führende Verbindung, die nun durch den Graben unterbrochen war. Auch der heute über 90 Jahre alte Einwohner Karl Schäfer, der diese Strecke seit jeher für die Brennholzabfuhr nutzte, weiß genau um die alten Rechte der Bevölkerung.
Der nun fällige Umweg wird beschwerlich. Denn ein Stück weiter nördlich türmen sich am Waldrand Stammstücke, dicke Äste und ein Gewirr von Zweigen: An ein Durchkommen mit einem Fahrzeug ist nicht zu denken, obwohl gleich dahinter ein Weg in die Forst führt. Dass hier aber regelmäßig Wanderer und Spaziergänger unterwegs sind, verraten schmale Trampelpfade, die das Hindernis umgehen. Eltern mit einer Kinderkarre aber müssten wohl erneut umdrehen.
„Die Bevölkerung hat ein Recht auf Erholung und das Betreten der Wege in Wald und Feld”, zitieren Knoche und ihre Stellvertreterin Andrea Scheller das Waldgesetz des Landes in einem ersten Schreiben an den Landkreis im Frühjahr 2012. Zwei Monate später und erst nach zweimaliger Erinnerung teilte die Verwaltung mit, dass mit der Klosterforstverwaltung vereinbart worden sei, den „Waldrandweg durch Einebnen und den den Weg querenden Graben durch Abflachen der Böschungen bis spätestens 1. Oktober 2012 für Fußgänger wieder passierbar zu machen.” Eingeebnet wurde der Weg zwar, ist aber bei feuchter Witterung wegen der lehmigen Oberfläche nicht benutzbar. In den Wald hinein gelangen Spaziergänger an dieser Stelle immer noch nicht. Wie Ortskundige wissen, seien im Verlauf des jetzt angelegten tiefen Grabens wenigstens fünf vorhandene Querungen verschwunden. Zur Beseitigung der mit Holz erfolgten Verbarrikadierung des nördlich gelegenen Weges hatte sich der Dorfgemeinschaftsverein selbst im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion angeboten; doch gab es dafür keine Erlaubnis. Stattdessen meldete sich das zuständige Klosterforstamt Westerhof, das nun offiziell den Anlass für die Barrieren namhaft machte: Der Südbereich des Beckedorfer Holzes sei „in der Vergangenheit zunehmend betroffen von Holzdiebstahl und der (illegalen) Frequentierung durch Krads und Quads”, teilte Forstdirektor Georg Schäfer mit und schreibt: „Beide aus der Feldmark kommenden Störungen konnten wir wirksam abwehren, indem wir die Wegeverbindungen in den Wald hinein unterbrachen.” Schäfer gibt darüber hinaus zu, dass der bislang vorhandene Waldrandweg „aus jeglicher Nutzung genommen” sei, „um den Waldrand zu schonen”. „Wir wollen eisern daran festhalten”, ergänzte der Beamte seine Ausführungen. Der mit diesen Äußerungen konfrontierte Landkreis wandte sich letztmalig am 12. Oktober an die Dorfgemeinschaft und bedauerte, „keine Möglichkeit” zu haben, „für eine bestimmte Zugänglichkeit und Beschaffenheit der Wege zu sorgen”. Da war für den Dorfgemeinschaftsverein das Maß voll, zumal der Vorwurf mit den Quads für den Verein nicht haltbar ist: Im Dezember richtete er eine Petition an den Niedersächsischen Landtag mit der Frage „Warum dürfen wir den Heisterberg bei Kleinhegesdorf nicht für die Naherholung gemäß Waldgesetz nutzen?” Dass angesichts des Wechsels der Wahlperiode eine Antwort noch dauern dürfte, ist Michaela Knoche schon klar. „Aber wir dürfen doch nicht alles durchlassen”, gibt sie sich weiter kämpferisch. Und da ist sie sich mit den Dorfbewohnern einig. Foto: al