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Rund 1,3 Millionen Euro hat die Samtgemeinde Niedernwöhren für die Planungen zur Modernisierung der Grundschule bisher ausgegeben, das Verfahren soll nun noch einmal neu aufgerollt werden. <br><br> (Foto: bb)

Neustart der Planungen für Grundschulmodernisierung

Die Samtgemeinde Niedernwöhren nimmt einen Neuanlauf für die Planungen zum Umbau der Grundschule in Niedernwöhren. Der Samtgemeinderat verwarf in einem Beschluss die bisher erarbeiteten Konzepte wegen der Kosten für das Projekt, das Grundlage für die Umsetzung des Anspruchs auf die Ganztagsbetreuung ist.
Der rosa Rucksack kam dann doch nicht so gut an, ein hellblauer sollte es sein. Silvia Bräuer von der „Spielzeuginsel“ handhabt Umtäusche nach einer einfachen Faustformel: Kassenzettel plus Stammkundschaft gleich Kulanz beim Umtausch.  (Foto: ste)

Gutscheine ausgeben und Geschenke umtauschen

Tante Erna kommt zum Weihnachtsfest natürlich mit einem Geschenk für ihren Lieblingsneffen Theo und der bedankt sich höflich für den quietschgelben Wollpullover mit Rautenmuster. Teuer war der, und deshalb entscheidet sich Theo nach dem Fest zu einem Besuch im Modegeschäft um die Ecke, um den Pullover umzutauschen. Die Quittung hatte Tante Erna ihm freundlicherweise überlassen. Geht das so ohne Probleme? Wie sieht es rein rechtlich aus? Grundsätzlich unterscheidet sich das Umtauschrecht vor allem bei der Frage, ob die Ware in einem stationären Geschäft oder online, also mittels Fernabsatzvertrag, gekauft wurde und ob die Ware mangelfrei ist oder einen Mangel aufweist. Der Pullover, um den es hier geht, ist mangelfrei, hat die richtige Größe, gefällt aber dem Beschenkten nicht. Hier gilt. Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht, der Kaufvertrag ist bindend getreu dem Motto „Gekauft ist gekauft!” Allerdings: Händer können auf Kulanz die Ware umtauschen. Die Bedingungen dafür, etwa bis wann der Umtausch akzeptiert wird, ob es Geld zurück oder einen Gutschein gibt, das alles bestimmt der Händler selbst.
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