Der Druck auf die Musikschulen steigt
Das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 hat erhebliche Auswirkungen auf Musikschulen in Deutschland – das zeigt sich nun auch bei der Bückeburger Musikschule Schaumburger Märchensänger e.V. Das Einzelfallurteil bringt eine ganze Branche in Bedrängnis, denn es unterstellt, dass Musikschullehrkräfte, die als Honorarkräfte arbeiten, in Wirklichkeit in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und somit sozialversicherungspflichtig sind. Dies zwingt Musikschulträger dazu, Honorarkräfte fest anzustellen, was die finanziellen Belastungen erheblich erhöht. Zudem besteht die Angst, dass ehemalige Honorarkräfte klagen. Der Druck auf die Musikschulen steigt. Einige Kommunen in Deutschland haben bereits auf das Urteil reagiert und ihre Honorarkräfte soweit das möglich ist fest angestellt.